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sem  Unionsgeschäfte  mit  Deutschland  zum  ewigen  Schaden
der  Deutschen  ein  Einfall  dieser  Art  nie  entgangen  zu  seyn
schien.

Wir  hatten  klar  und  deutsch  gefordert,  daß  der  Padst
unsere  Accepration  der  Basler  Decrete  erkenne;  er  erkanme
grohmüthig,  daß  alles,  was  bisber  kraft  dieser  Acceptation
geschehen  sey,  unangefochten  verbleiben  sollte.  Wir  hatten
auf  ewig  frei  seyn  wollen;  er  versprach,  wegen  des  achtiährigen
  Genusses  der  Freiheir,  in  die  wir  uns  so  eigenmächtig  selbst
gesetzt  hätten,  mit  päbstlicher  Nachsichr  alles  zu  verzeihen.  Wir
hatten  für  und  für  und  auf  ewig  frei  bleiben  wollen;  er  versprach
  huldreichst,  uns  so  lange  vllig  frei  lassen  zu  wollen,  bis
seine  Legaten  nach  Dcurschland  gekommen  seyen,  wegen  Erstattung
  seiner  verlornen  Finanz-Rechte  sich  verglichen  hätten,  oder
wenn  etwa  dieser  Vergleich  unverhofft  scheitern  sollte,  bis  auf
einer  allgemeinen  Synode  ein  redlicher  Erstattungs-Vergleich
zwischen  Rom  und  Deutschland  entworfen  sey.  Wir  hatten
dem  guten  Pabst  im  Zutrauen,  daß  er  unsere  Acceptation  der
Basler  Decrete  auf  ewig  hin  anerkennen  werde,  eine  ziemliche
Erstattung  versprochen;  nun  wollte  der  vorsichtige  Pabst  erst
seine  Entschädigung  wissen,  ehe  er  unserer  ergriffenen  Basler
Freiheit  sein  vollgültiges  Pabst=  Siegel  aufdrücke;  nun  jammerte
  schon  der  vorsichtige  Pabst,  man  werde  ihn  in  der  kurzen,
  von  ihm  endlich  anerkannten  Zwischenzeit  unsrer  Freiheit,
bis  seine  Legaten,  Concordate  zu  entwerfen,  nach  Deutschland
gekommen  oder  bis  eine  allgemeine  Synode  billig  entschieden
habe,  doch  nicht  unbarmherzig  darben  lassen;  nun  pochte  schon
auf's  Neue  der  kaum  balb  gerektete  Römische  Bischof,  —  wer
nicht  innerhalb  sechs  Monaten  dem  Vergleiche  beitrete,  den
er  und  seine  Partie  in  Deutschland  untereinander  entworfen