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get  hatte,  wenn  es  anders  nicht  zu  Aschaffenburg  selbst  ausdrücklich
  abgeändert  sey.  Nichts  hatte  aber  Eugen  geradehin
bis  zur  nächsten  großen  Synode  verwilligt.  Was  er  verwilligte,
  verwilligte  er  nur  so  lang,  bis  entweder  sein  Legar  Concordate
  geschlossen,  oder  bis  zur  nächsten  großen  Synode.
  Wenn  also,  was  zu  Aschaffenburg  geschah,  der  Legat
die  bezeichneten  Concordate  schloß,  so  war  wenigstens  in  dieser
  Beziehung  das  weitere  Synodal-Warten  überflüssig,  und
wenn  man  die  hieher  gehörige  Stelle  des  Aschaffenburger
Aufsatzes  mit  den  Bullen  Eugens  vergleichr,  so  ist  unbegreiflich,
  was  hier  der  Concipist  des  Aschaffenburger  Aufsatzes  mit
seinem  usluc  ad  tempus  futuri  gencralis  Concilii  wollte,
wenn  es  ihm  anders  nicht  fast  unwillkürlich  hier  zur  Feder
floß,  weil  er  ein  paar  vorhergehende  Stellen  seines  Aufsatzes
immer  mit  der  Erwartkung  des  kuturi  Concilü  zu  schließen
hatte  l)

*)  Es  entstand  durch  Einrückung  der  Worte  usaue  ad  tempus
suturi  generalis  Concilli,  wie  sie  in  den  Satz,  qun  per  Engegenium
  Papam  —  permissna  concessa  indulta  atque  decreia
sich  einschlichen,  eine  scheinbare  große  Disharmonie  zwischen
dem  reterens  und  dem  relatum.  In  den  Bullen  Eugens  war
nichts  geradehin  bis  auf  die  nächste  große  Sonode  verwilligt,
und  diese  Worte  bezichen  sich  doch  einzig  auf  jene  Bullen  Eugens.
  Allein  wie  leicht  imer  referens  et  relatum  Disharmonieen
entstehen  können,  gibt  selbst  der  scharfftunige  Herr  von  Horir
in  der  Anmerkung  zu  dieser  Stelle  ein  merkwürdiges  Beispiel.

Er  sagt:  Intelliguntur  hic  duatnor  hullæ  sub  n.  3.  4.  5.
et  6.  adductee  et  in  specie  illa,  quæ  sub  n.  5.  occurrit.  Hanc
enim  usdue  ad  tempus  futuri  concilii  vel  ubi  aliter  fnerit  con-Cordalum,
  concesserat  Eugenius  IV  teste  Rainaldo  ad  a.  1447
n.  17.  unde  et  deinceps  vi  versiculi  præsentis  eic.  etc.

In  dieser  einzigen  Stelle  sind  drei  merkwürdige  Disharmonuien
  inter  referens  et  rolalum.  Denn  in  Eugens  Bulle
heißt  es  donec  per  legatum  hujusmodi,  ut  praedicium  est,  oon-