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Was  Eugen  nicht  eingeräumt,  räumte  auch  nicht  ein
(ein  Nachfolger  Nikolaus  V.,  und  Bullen  des  letztern,  die
man  als  neue  Bestätigung  der  uns  vom  Pabst  zugestandenen
Vasler  Decrete  ansieht  5),  sind  bloß  Bestätigungen  der  Rechte,
die  uns  sein  Vorgäuger  Eugen  IV.  zugestand,  was  dieser  also  nicht
zugestanden,  hat  Nikolaus  nie  bestätiget,  der  Aschaffenburger
  Aufsatz  ist  leider  unser  ganzes  vollständiges
  Concordat  mit  dem  Pabste.

So  nahm  man  es  auch  einmüthig  von  4448  bis  zur
großen  katholischen  Ideen-Revolution  unsers  Zeitalters,  und
nicht  eine  Spur  ist  vorhanden,  daß  man  je  auf  die  Basler

cordalum  tnerit,  vel  per  Concilium  —  aliter  suerit  ordinatum.
Also  hat  Herr  von  Horir

4)  die  Ordnung  verkehrt.  Der  Pabst  scheint  offenbar  erst  auf
den  Fall,  wenn  sein  Legat  wegen  eines  Concordats  mit  den
Deutschen  nicht  einig  werden  könne,  den  Termin  seiner  Verwilligung
  bis  zur  nächsten  Synode  zu  erstrecken.  Die  Synode
ist  nicht  der  ersie,  sondern  dom  Geist  der  Römischen  Curie  gemäß
  nur  der  zweite  Nothfalls-Termin.

2)  Herr  von  Horix  schob  das  hier  so  wichtige  Wort  aliter  aus
einem  Satze  in  den  andern.  Der  Pabst  sagte:  Ich  gestatte
euch  den  Genuß  aller  von  euch  angenommenen  Basler  Decrete
donec  concordatum  suerit.  Herr  von  Horix  läßk  ihn  sagen:
donec  aliter  concordatum  suerit.  Nach  Herrn  von  Horir
Ausdruck  wire  es  so  ziemlich  gewiß,  daß  alle  acceptirte  Basler
Decrete,  die  durch  das  Concordiren  nicht  abgeändert  würden,
fortdauernd  gültig  seyen.  Nach  den  Worten  des  Pabstes  hat
es  mit  der  Wirksamkeit  der  Basler  Decrete  ein  Ende,  sobald
concordirt  worden.

3)  In  der  citirten  Stelle  bei  Rainald  findet  sich  das  Angeführte
nichk,  doch  vielleicht  schlich  sich  hier  ein  Drucksehler  ein.  Wie
aber  die  l.  c.  von  Rainald  angeführten  Worte  des  Aeneas  Piccolomini
  zu  erklären  sind,  ergibt  sich  bei  genauerer  Betrachtung
von  selbst  ohne  mein  Erinnern.

»)  S.  die  Bulle  bei  Rainald  ad  a.  1448.  u.  3.