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Decrete  als  Theile  unsers  Fundamental-Vergleiches  mit  dem
Pabste  Ruͤcksicht  genommen,  daß  man  sich  in  den  muthvollsten
  nachfolgenden  Zeiten  auch  nur  einmal,  selbst  so  lange
die  Generation  noch  lebte,  die  sich  dem  schoͤnen  Aschaffenburger
  Aufsatze  unterwarf,  selbst  wenn  Klagen  aller  Art  vorkamen,
  auf  Basler  Decrete  als  Theile  unsers  Concordats  bezogen
  hätte.  Nur  gilt  nicht  jede  allgemeine  Beziehung  auf
Basler  Decrete  als  Beziehung  dieser  Art,  denn  die  Schlüsse
der  sechzehn  ersten  Sessionen  dieser  Synode,  die  Pabst  Eugen
selbst,  ohne  Rücksicht  auf  Concordate  mit  irgend  einer  Nation,
als  rechtmäßige  Synodal-Schlüsse  bestaͤtigt  hatte,  mußten
eben  daher  bei  Curialisten  und  Noncurialisien  als  allgemeine
Kirchen-Gesetze  gelten;  auf  sie  als  allgemeine  Kirchen-Gesetze
  bezog  man  sich  häufig;  über  die  Remischen  Verletzungen
derselben  wurde  mit  Recht  geklagt;  der  Pabst  war  nach  allgemeinen
  Kirchen-Rechts-Grundsätzen  zu  Beobachrung  derselben
  verpflichter,  auch  wenn  keine  besondere  Verträge  mit  Deutschen
  oder  irgend  cinem  andern  Volke  dazwischen  kamen  2).

»)  So  erblärt  es  sich  leicht,  warum  man  sich  4151  auf  der  Provincial-Synode
  zu  Mainz  selbst  in  Gegenwart  und  mit  Confirmation
  des  Cardinal  Legaten;  und  1452  auf  der  Synode  zu
Würzburg  auf  das  Decret  der  fünfzehnten  Session  der  Basler
Synode  von  Haltung  der  Provincial=  und  Diöcesan-Synoden
  berufen  konnte.  S.  Iarzheim  Concil.  Germ.
Tom.  V.  p.  799,  422  coll.  Conc.  nat.  Kgerm.  inlegra.  T.  II.
p.  226.  So  erklärt  sich  auch,  wie  der  Mainzische  Canzler
Meyer  1457  an  Cardinal  Aeneas  Piccolomini  schreiben  konnte:
Domino  meo  Archi-Episcopo  frequentes  afferumur  de  Homauo
Pontifice  querelæ,  qui  neque  Conslamiensis  neque  Basileensis
  Concllii  Decreta  custodit,  neduc  se  pactionibus
Antecessoris  sui  teneri  arhitratur  ete.  ete.  Die  Decrete  der
sechszehn  ersten  Basler  Sessionen  warer.  noch  nicht  Contrebande,
die  ärgerlichsten  Schlüsse  solgten  erst.  ·