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Zwar  erklärte  das  Reichs,  Regiment,  das  1500  eine
Gcsandtschaft  nach  Rom  schicken  wollte,  um  die  alten  immer
drückenderen  Beschwerden  endlich  einmal  zu  verbitten,  schon
in  der  Instruction  seiner  Gesandten,  daß  die  Concordate,
welche  zu  Basel  zwischen  dem  Roͤmischen  Stuhl  und  der
Deutschen  Nation  aufgerichtet  und  beschlossen  worden,  mannichfaltig
  verletzt  würden  5?);  aber  zeigt  nicht  gerade  diese
Stelle,  welche  überdieß  unter  den  hundert  Staats-Acten  dieser
  Art,  die  vorkommen,  so  einzig  zufällig  den  Namen  Basel
  nennt,  zeigt  nicht  diese  Stelle,  wie  wenig  der  Concipist
wußte,  was  er  eigentlich  wolle,  wie  unwissend  er  war,  wie
er  wobl  auch  von  Basler  Decreten  gehdrt  hatte,  Decrete  mit
Concordaten  vermengte,  und  weder  diese  noch  jene  genau  kannte?

Zwar  wird  viel  und  oft  in  Reichstags-Abschieden  und
Reichstags-Verham  lungen  der  Fürsten-Concordate  gedacht,
  so  eigen  und  nachdruckvoll  gedacht,  als  ob  sie  von  unsern
  andern  bekannten  Verträgen  mit  dem  Römischen  Stuhle
verschieden  wären,  als  ob  nichts  anders  mit  denselben  verstanden
  seyn  könnte,  als  jene  durch  unsere  Acceptation  und  durch
päbsiliche  Anerkennung  derselben  noch  immer  fortdauernd  gültige
  Basler  Decrete,  als  ob  ein  ausgezeichneter  Vorzug  auch
schon  im  Namen  selbst  läge,  ein  Vertrag  hier  gemeint  würde,
wie  ihn  nicht  etwa  der  Kaiser  bloß  zugegeben,  sondern  Deutsche
  und  Deutsche  Freiheir  liebende  Fürsten  im  vollen  Bewußtseyn
  ihrer  Würde  geschlossen  hätten.  Doch  die  unverkennbarsten
  historischen  Beweise  zeigen,  daß  die  Alten  bei  dem  Gebrauche
  des  Worts  Fürsten-Concor  date  an  jene  Basler
Decrete  gar  nicht  gedacht  haben,  daß  der  Kaiser  nie  aufgerufen
  wurde,  uns  bei  dem  Besitze  der  Basler  Decrete  zu  schützen,
daß  die  unerschrockensten,  gelehrtesten  Männer  jenes  Zeital-*)

  Müllers  Reichstags=  Staat,  S.  117.