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der  Acceptations-Acte  von  1459  mit  dem  elenden  Aschaffenburger
  Recesse,  den  die  schlichteste  historische  Erzählung  veraulassen
  müßt=  nurch  keine  Kunst  gemildert  werden  könne,  daß,
so  bald  eine  nur  halbtreue  Erzählung  des  ganzen  Hergangs
der  Sache  dargelegt  würde,  daß  unvermeidlich  jetzt  und  künftigbin
  Fragen  entsiehen  müßten,  die  er  jetzt  und  künftighin
nic  entstehen  lassen  wollte.

"„  Einmal  auch  angenommen,  daß  der  Aschaffenburger  Receß
  bloß  ein  Neben-Receß  sey,  der  sich  auf  einen  vorangehenden
  Haupt-Vertrag  beziehe,  welcher  redliche  Negociateur  schließt
einen  Neben-  Receß  in  der  Form,  wie  der  Aschaffenburger
Receß  geschlossen  worden?  Welcher  Concipisie  solcher  Staats-Acten,
  wenn  er  anders  Gutes  im  Sinne  hat,  gedenkt  nicht
gleich  anfangs  des  vorangegangenen  Haupr-Recesses  genau
mit  Datum  und  Ort,  wo  er  verfaßt  worden,  des  Haupt-Recesses,
  dem  einige  Einschränkung  und  Erläuterung  nun  gegeben
  werden  solle?  Wenn  es  im  Hanpt-Recesse  heißt,  daß
wegen  Beobachtung  der  Basler  Decrete  künftighin  tractire
werden  solle,  und  im  Neben-Recesse  heißt,  daß  alles  im
Haupt-Recesse  Versprochene  unverändert  gehalten  werden  solle,
wer  kann  hier  eine  redliche  Versicherung  der  auerkannten  fortdauernden
  Gültigkeir  der  Basler  Decrete  finden?  Hätte  nicht
der  Römer,  wenn  er  redlich  schreiben  wollte,  feierlich  zu
Aschaffenburg,  erklären  müssen,  daß  ungeachtet  in  Cugens
Bullen  die  Gültigkeit  der  Basler  Decrete  bloß  so  lange  anerkannt
  sey,  bis  ein  päbstlicher  Legate  Concordate  mit  den  Deutschen
  geschlossen  habe,  ungeachtet  dieser  Termin  nun  also  verflossen
  sey,  daß  doch  an  sortdauernder  Gültigkeit  derselben  nicht  gezweifelt
  werden  solle.  Fürwahr  die  Sache  ist  auch  hier  nech
klar,  der  Römer  hat  die  fortdauernde  Gültigkeit  der  Basler
Drcrete  nie  anerkennen  wollen,  er  hat  nur  dem  Aschaffenburger
  Recesse  ungefähr  ctwas  dieser  Art  beigeschricben,  was  die