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Curialisten  und  von  manchem  Jesuiten  Jagd  gemacht  worden
  seyn;  es  mag  der  Curialisten-Partie  manchen  Schaden
gethan  haben,  daß  in  der  dortigen  Copie  des  Aschaffenburger
Recesses  die  wichtige  Stelle  von  der  Wahl  Freiheit  der  Stifté=Prälaturen
  vollig  unverfälscht  und  richtig  interpungirt  stand;
es  mag  selbst  auch  dieses  ein  Grund  mehr  gewesen  seyn,  daß
man  alles  aufbot,  um  des  wichtigen  Actenstückes  Meister  zu
werden,  —  bis  es  endlich  dem  frommen,  guten  Pater  Jesuita
Eucharius  gelang.

Dieser  treffliche  Jesuite,  wahrscheinlich  ein  Jeirgenosse  seiner
  Brüder  Weingärtner  und  Lamormain,  erhielt  den  Gebrauch
  dieser  Actenstücke,  die  er  sich,  der  Himmel  weiß  unter
welchem  Vorwande,  erbat,  ausdrücklich  nur  auf  acht  Tage;
man  war  wohl  bei  einer  so  kurzen  Verleihungs-Zeit  völlig
unbesorgt;  ein  solcher  Acten-Band  schien,  selbst  auch  länger
ausgeliehen,  nicht  verloren  gehen  zu  können,  weil  das  Reichs-Hofraths-Präsentatum
  25.  September  1550  darauf  stand,
weil  man  auch  das  concedatur  R.  P.  Euchario  S.  J.  auf
den  pergamentnen  Ueberschlag  notirt  hatte,  weil  der  alte  rechtmäßige
  Eigenthums-Herr  auf  den  ersten  Blick  immer  erkannt
werden  mußte,  und  weil  der  fromme  Pater,  der  ihn  als  ehrlicher
  Mann  auf  kurze  Jeit  zum  Gebrauche  erhalten  hatte,
ein  lieber  guter  Mann  war.

Doch  dieses  wichtige  Actenstück  war  einmal  in  fremder
Hand,  und  kehrte  aus  des  Jesuiten  Hand  nie  mehr  zurück,
erst  nach  Jahrzehenden  kam  es  endlich  wieder  dem  damaligen
  Reichs-Vice-Canzler  zum  Vorschein,  und  selbst  auch

dieser,  ob  es  Nachläßigkeit  war,  ob  es  Jesuiten-Furchr,  weil
die  Jesuiten  bei  Leopold  allmächtig  waren,  selbst  auch  dieser
machte  zu  seinem  Privat=  und  Familien-Eigemhume,  was