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und  feindlich  ehedem  getäuscht  wurde,  geradehin  wieder  zu  ergreifen,
  wer  wird  bei  den  Basler  Decreten  siehen  bleiben  wollen?
  Wer  inconsequent  nur  die  Hälfte  nehmen,  wenn  ihm
nach  gleichem  Rechte  das  Ganze  gebührt?  Wer  nicht  lieber
einmal  rein  heraus  mit  den  Roͤmeru  sprechen,  voͤllig  neuen
Grund  legen,  weil  doch  auch  nicht  ein  Stein  des  alten  Fundamentes
  liegt,  von  dem  nicht  diese  und  jenc  Chronik  zu  erzählen
  wüßte,  wie  schlau  demselben  Raum  gemacht  worden.

Das  ist's,  warum  mir  die  Grundlage  auch  des  neucren
aufgeklärteren  karbolischen  Kirchen-Rechts,  wie  zum  letzten
Fundamente  die  Horirische  Entdeckung  liegt,  nie  unverdächtig
feste  und  sicher  zu  liegen  schien.  Sie  ruht  offenbar  nichr  auf
einem  Concordake  mit  dem  Pabst,  weil  die  päbstliche  Einwilligung
  in  unsern  sortdauernden  Genuß  der  Basler  Decrete
nicht  erwiesen  werden  kann,  ihr  sehlt  noch  eine  Ptaͤmisse,  die
doch  zum  sichern  kanonistischen  Schlusse  manchem  noch  nothwendig
  zu  seyn  scheint;  sie  ist  nur  das  Resultat  einer  vor
dreihundert  Jahren  geschehenen  einseitigen  Erklärung,  deren
gerader  Beantwortung  der  schlaue  Gegentheil  unbemerkt  auswich,
  sie  ist  nicht  unverkennbar  klarer  Inhalt  eines  mit  beiderseitiger
  Uebereinstimmung  entworfenen  Vertrages,  und  wenn
sie  dieses  nicht  ist,  wenn  der  Curialisie  durch  eine  vorgezeigte
klare  päbsiliche  Einwilligung  nicht  zum  Schweigen  gebracht
werden  kann,  was  wird  gewonnen,  wenn  wir  auf  diese  Grundlage
  bauen?  Wenn  wir  mit  Widerspruche  der  Römer  bauen
wollen,  so  laßt  uns  als  weise  Männer  bauen,  die  dem  neuen
Hause  Raum  und  Lust  genug  machen,  die  nicht  ihren  neuen
schönsten  Plan  durch  Anbequemungen  an  alte  Plane  elend
verstümpern,  die  nicht  theilweise  erneuern  wollen,  was  nie
glücklich  erneuert  wird,  sobald  man  es  kheilweise  erneuern  will.

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