XVI.

Noch  ein  Wort  uͤber  die  Acceptation  der
Basler  Schluͤsse,  als  Fundamental-Concordat
  der  Deutschen  Kirche  mit  dem
Roͤmischen  Stuhle  *).

Die  Zweifel  die  ich  (im  vorhergehenden  Aufsatze)  gegen
eine  der  interessantesten  neuen  Grund-Ideen  des  Deutsch  katholischen
  Kirchen-Rechts  in  Anregung  zu  bringen  suchte,  haben
  mehrere  neue  Untersuchungen  dieses  Gegensiandes  veranlaße,
  und  besonders  durch  die  Schrift  des  Herrn  D.  Mohl  **)
sind  manche  Einwürfe  gehoben,  manche  bisher  minder  erdrterte
Fragen  so  ins  Klare  gesetzt  worden,  daß  ich  mich  selbst  des
neugewonnenen  Lichts  nicht  nur  Einmal  freute.  Wenn  ich
noch  ein  Wort  dazu  sagen  mochte,  so  ist  es  nicht,  um  noch

*)  Aus  Meiners  und  Spittler's  Götting.  histor.  Magazin
Bd.  1.  S.  151  —  169.

**)  Bemerkungen  über  die  neueste  Geschichte  der  Deutsch  katholischen
  Kirche,  und  besonders  über  die  Frage:  in  wie  fern  die
Basler  Decrete  heut  zu  Tage  noch  gültig  seyen  ?  Verfaht  von
B.  F.  Mohl,  b.  R.  Doctor.  Fraukfurt  und  Leipzig  1768.  3.