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einmal  zu  ercipiren,  wo  ich  glaube,  daß  der  Sinn  des  Einwurfs
  verfehlt  worden;  für  die,  um  deren  Beifall  oder  Entscheidung
  es  in  dieser  Sache  zu  thun  ist,  sind  solche  Gegenerceptionen
  überflüssig.  Nicht  um  neue  geschärftere  Einwürfe
vorzubringen;  denn  jeder  mogliche  neue  Einwurf  müßte  sich
in  seinen  Haupttheilen  doch  nur  auf  das  gründen,  was  schon
gesagt  worden.  Nicht  um  es  fühlbar  zu  machen,  daß  der
ganze  Streit  nicht  sowohl  anf  Wahrnehmung  des  ganzen
Ganges  der  Negociation  und  auf  den  Folgen  beruhe,  die  sich
daraus  herleiten  lassen,  sondern  die  Worte  der  Urkunde
selbst  müssen  erwogen  werden:  ob  diese  dem  ganzen  Gange
der  Negociarion  entsprechen?  Oder  ob  vielleicht  absichtliche,
vielleicht  zufällig  gelungene  Täuschung,  gerade  am  Ende  der
ganzen  Negociation,  ohne  daß  man  es  wahrnahm,  das  so
lange  im  Auge  behaltene  Hauptziel  verrückte?

Von  allem  diesem  kein  Wort.  Auch  nichts  davon,  daß
man  überhaupt  mehr  auch  auf  Hebung  des  gemachten  Einwurfs
  denn  auf  neuen,  festeren  Beweis  des  behaupteten
Satzes  hätte  bedacht  seyn  sollen:  sondern  auf  einige  neue  Seiten
  jener  sogenannten  neuen  Grund-Ideen  moͤchte  ich  unsere
Geschichtforscher  und  Kanonisten  aufmerksam  machen;  vielleicht
ist  es  möglich,  unsere  kanonistische  polemica  antipontilicia,
die  in  ihren  Abzweckungen  so  gerecht  ist,  als  möglich  ,  auch
in  ihren  Argumentationen  so  gerecht  und  so  methodisch  zu
machen,  als  billig  jede  Deutsche  Polemik  seyn  solle.

Die  erste  Frage  soll  also  dießmal  sepn:

„Was  ist  denn  reiner  Gewinn,  wenn  man  die  von  der
„Deutschen  Nation  4439  acceptirten  Basler  Decrete  als  ver-„kragmäßiges
  Grund-Regulativ  des  Verhältnisses  der  Deut
„schen  Kirche  zum  Romischen  Stuhle  ansieht?  Welche  Sätze
„fürchtet  man  zu  verlieren,  wenn  jene  so  berühmte  Decrete