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Und  auch  bei  dieser  dritten  Nummer  gilt,  was  so  eben
wegen  des  vorhergeheuden  Punkts  erinnert  wurde.  Der  Pabst
verspricht  hier  nur,  ein  sonst  schon  bestehendes  Rechr,  eine
schon  vorhandene  Gewohnheit,  ein  Privilegium,  das  schon  da
ist,  zu  respectiren.  Er  verspricht  zu  halten,  was  er  ohnedieß
nie  —  nicht  halten  sollte.  Es  sollte  nicht  erst  ein  Versprechen
dieser  Art  noͤthig  seyn,  weil  es  so  klar  ist,  ein  Fall,  der  am
Nieder-Rheine  sich  zutrug,  kann  weit  besser  am  Nieder-Rheine
  untersucht  werden,  denn  an  der  Tiber,  und  weil  es
demnach  zur  ersten,  heiligsten  Pflicht  des  obersten  Kirchen-Richters
  geboͤrt,  nichts  fehlen  zu  lassen,  was  zur  schleunigeren,
zuberläßigeren  wohlfeileren  Justiz  führen  kann.

Oft  scheint  es  mit  solchen  Verträgen,  die  Deutschland
mit  Rom  schloß,  nicht  besser  zu  seyn,  als  mit  unsern  Deutschen
  Landtags-Abschieden.  Der  durchlauchtigste  Landes-Herr,
von  dem  man  sich  erst  schriftlich  und  eidlich  versprechen  lassen
muß,  daß  er  die  Gerechtigkeit  redlich  verwalten  lassen  wolle,
daß  er  keinem  Unterthanen  das  Seinige  rauben  wolle,  und
daß  er  so  Nimrodisch  nicht  wirthschaften  wolle,  als  ob  noch
vor  dem  Jahre  1800  keine  Nachwelt  mehr  seyn  werde,  der-Landes-Herr,
  der  alles  dieses  erst  versprechen  soll,  der  ist
ohnedieß  kein  Mann,  dessen  man  sich  durch  Gesetze  und
Verträge  versichern  kann.  Die  seierlichsten  Verträge,  sobald
er  nur  seinen  Moment  ersieht,  sind  ihm  nicht  heiliger  und
können  ihm  nie  heiliger  seyn,  als  ihm  die  klarsten  Gesetze  des
unbestreitbarsten  Natur-Rechts  seyn  sollten.  Nichts  ist  am
Ende  auch  durch  die  feierlichsien  Verträge  gewonnen,  als  daß
man  sagen  kann:  Euer  Hochfürstl.  Durchlaucht  haben  nicht
nur  die  ersten  Gesetze  der  Natur,  sondern  auch  schriftliche
Versicherungen  und  Verträge  huldreichst  vergessen.

So  wäre  also  auch  der  Inhalt  der  oben  angeführten
dritten  Nummer  hinlänglich  gesichert,  wenn  irgend  etwas