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meine  Hypothese  in  Ansehung  der  Basler  Decrete  gemacht,

und  seinen  letzten,  dringendsten  Haupt-Einwurf  aus  einem
Briefe  des  Aeneas  Sploius  hergenommen;  die  Stelle,  wie
er  sie  gibt,  ist  folgende:  ·

Fuit  denique  compositio  facta,  in  qua  nos  imperatorio
  nomine  interfuimus.  Eam  certam  legem  dedit  deinde
inviolabiliter  observandam,  per  duam  aliqua  ex  decretis
Concilii  prædicti  (Basilecnsis)  recepta  sunt,  et  aliqua
rejecta.

Und  wenn  freilich  Aeneas  Syloius  4457  an  den  Mainzischen
  Canzler  Martin  Meyer  diese  Worte  geschrieben  hätte,
so  wäre  die  ganze  Streitfrage  entschieden.  Wer  besser,  als
Aeneas  Syloius,  konnte  den  ganzen  Hergang  der  Sache  wissen?
  Wer  besser,  als  er,  alles  Verhandelte  summarisch  ausdrücken?
  Wer  glaubwürdiger,  als  er,  die  vom  Pabst  auf  ewighin
  als  gültig  anerkannte  Acceptation  der  Basler  Decrete  versichern?


Kein  Zweifel  sollte  entstehen  können,  daß  die  Stelle  bei
Aeneas  Sylvius  wirklich  so  laute,  als  Herr  Hedderich  sie  angibt,
  denn  er  lieh  die  Stelle  ganz  abdrucken;  er  hat  sie  dem
widerlegten  Gegner,  der  die  Stelle  gewiß  vorher  gekannt  hat,
und  wenn  er  sie  nicht  gekannt  hätte,  gewiß  nachschlug,  als
das  treffendste  Haupt-Argument  entgegengesetzt;  er  hat  sich
in  einer  Streitigkeit  darauf  berusen,  die  gegenwärtig  mehrere
und  höchst  verschieden  gesinnte  Forscher  beschäftigt;  und  was
allein  schon  für  die  genaueste  Acchtheit  des  Citats  bürgen
kann  —  Herr  Hedderich  ist  ein  redlicher,  geradbiederer  Mann.

insquallum  in  specie  ad  illustrandum  preecipne  hujus  conventus
  art.  15,  16,  et  art.  V.  S.  26.  Pacis  Osnabrug.  Bonne
1788.  4.  "