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Bei  dem  letztern  Punkt  konnten  sie  nicht  einig  werden,
wie  denn  aber  die  Bischdfe  zu  Erhaltung  ihrer  ursprünglichen
Rechte  wieder  gebracht  werden  sollten.  Zwölf  derselben  waren
der  Meinung,  eine  Dispensation  und  ausdrückliche  Erlaubniß
des  Pabsis  sey  dazu  norhwendig.  Der  Bischof  von  San-Miniato
  aber  und  der  von  Soanga  tvereiyigten  sich  dießmal
  mit  denen  von  Pistoja,  Chiusi  und  Tolle.

Ebenso  getheilt  waren  die  Meinungen,  über  den  Studienplan,
  und  über  die  theologischen  Schriften,  die  in  den
Seminarien  erklärt  werden  sollten;  über  die  Mehrheit  der
Altäre  in  einer  und  eben  derselben  Kirche;  über  die  Hinwegschaffung
  der  privilegirten  Altäre  u.  s.  w.

Da  man  auf  den  Eid  kam,  welchen  die  Bischöfe  bei
ihrer  Weihung  dem  Pabst  schwören  müssen,  und  der  Bischof
von  Pistoja  den  Vorschlag  machte,  denselben  so  zu  ändern,
daß  man  künftighin  dem  Pabst  blos  kanonischen  Gehorsam
verspreche,  so  waren  die  meisten  der  übrigen  hoch  erstaunt.
Der  Erzbischof  von  Pisa  glaubte,  die  ganze  Sache  könne
kein  Gegenstand  ihrer  Berathschlagung  seyn,  weil  sie  im  großherzoglichen
  Ausschreiben  gar  nicht  berührt  worden.  Die  Bischöfe
  von  San-Miniato,  Soana,  Chiusi  und  Colle  meinten
denn  doch,  man  habe  das  Recht,  auch  Dinge  in  Bewegung
zu  bringen,  die  nicht  in  jenem  Ausschreiben  angedeutet  worden,
und  der  Archidiakon  Falchi  trug  endlich  darauf  an,  man
sollte  den  Großherzog  bitten,  aus  eigener  Autorität  den  Eid
so  zu  ändern,  wie  er  billig  lauten  müsse.  Da  es  zum  entscheidenden
  Stimmen  kam,  waren  fänf  Bischofe  fuͤr  diesen
Vorschlag,  zwoͤlf  dagegen.

Noch  mehr  offenbarte  sich  auch  der  Geist,  der  auf  dieser
Versammlung  ruhte,  bei  folgender  Berathschlagung.  Einer
der  Hirtenbriefe  des  Bischofs  von  Chinsi  war  zu  Rom  durch
ein  paͤbstliches  Breve  verdammt  worden.  Der  Bischof  legte