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unterjochen,  und  den  trotzigen  Reichsadel,  den  vorhergebende
lang  dauernde  Zeiten  der  Unruhen  doppelt  trotzig  gemacht
hatten,  mit  einemmal  zu  fesseln.  Sie  war  ein  Einfall  eines
Erzbischof-Ministers,  der  hier  seine  geistlichen  Kenntnisse  und
seine  weltlichen  Wünsche  schlau  genug  zu  combiniren  wußte,
der,  wie  die  meisten  Geistlichen,  die  bis  zum  Ministerposten
aufsieigen,  gewaltig  für  Despotismus  war,  und  dem  Despotismus
  seiner  Könige  eine  Wasse  hier  schmiedete,  wie  nur
ein  Bischof  oder  Erzbischof  thun  konnte.

Jeder  characteristische  Punkt  der  neuen  Einrichtung,  wie
spanische  Inguisition  von  aller  andern  bisherigen  Inquisition
  sich  unterschied,  war  sichtbar  bloß  zum  Worhheile  der
königlichen  Gewalt.  Das  neue  Gericht  war  ein  bloß  koͤ-nigliches
  Gericht.  Der  Kdnig  allein  setzte  den  Chef  des
Gerichts,  der  zugleich  Chef  aller  kleineren  ähnlichen  Institute
im  ganzen  Reich  war.  Er  allein  gab  dem  Chef  und  dem
ganzen  neuen  Gerichte  seine  erste  Instrukrion,  und  jede  nachfolgende
  neue  General-Instruktion  wurde  allein  in  königlichem
Namen  ausgefertigt.  Wie  der  Chef  vom  Könige  gesetzt  wurde,
so  auch  die  übrigen  Assessoren  des  Gerichts,  die  bald  der  König
  allein,  bald  der  Großinquisitor  im  Namen  des  Kdnigs
setzte.  Wie  den  König  nichts  verpflichtete,  einen  Mönch  oder
Weltgeistlichen  zum  Chef  der  ganzen  Austalt  zu  machen,  wie
es  sogar  zuerst  bei  ihm  siand,  einen  Geistlichen  oder  Weltlichen
zu  nehmen,  so  setzte  er  auch  in  dieses  höchste  unumschränkteste
Collegium  bald  fünf  Senatoren,  bald  sieben  derselben,  und
die  zwei  Consultoren,  die  aus  dem  hoben  Rathe  von  Castilien
  zugeordnet  wurden,  erhielten  eine  Decisi  ĩv--  Stimme  bei
den  Versammlungen.

Die  Justruktion,  die  dem  neu  errichteten  königlichen  Collegium
  (Inquisition)  gegeben  wurde,  ward  von  keiner  Synode
revidirt,  von  keinem  Pabste  confirmirt;  es  war  des  Kbnigs

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