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Franciscaner  hat  er  dazu  ernannt.  Nicht  einmal,  daß  es
Spanier  seyn  mußten,  die  er  dazu  erneunen  wollte.  So  unabhängig
  und  willkührlich  frei  wählend  konnte  der  König  keines
  seiner  übrigen  Collegien  besetzen,  als  gerade  dieß  unumschränkteste,
  dieß  wirksamste  aller  Collegien  seines  Reichs.

Alles  zum  Vorhheil  des  Königs  und  —  nicht  der  Kirche.
Es  war  nach  damaliger  Ingquisstionspraris  etwas  unerbörtes,
daß  alle  Güter  der  Verurtheilten  dem  königlichen  Fiscus  heimsallen
  sollten,  daß  selbst  nicht  katholische  Kinder  Erben  des
Vaters  werden  konnten,  wenn  der  Vater  einer  Ketzerei  verdächtig
  geworden  war  *).  Nichts  fiel  der  apostolischen  Kammer
  zu;  nichts  dem  Fiscus  des  Bischofs;  nichts  der  Gemeinheit
  des  Orts,  wie  doch  sonsi  oft  auch  gewöhnlich  war;  alles
zog  allein  der  Fiscus  des  Königs.

Nun  einmal  auch  dem  Fiscus  des  Königs  aus  diesem
neuen  Justitute  so  große  Hoffnungen  gezeigt  wurden,  so  ist
es  kein  Wunder,  daß  die  ganze  Untersuchung  eine  Gierigkeit
und  Schärfe  gewann,  die  sonst  doch  selbst  auch  in  Fällen  dieser
  Art  noch  selten  zu  seyn  pflegt.  Zwei  Harppen  faßten  nun
mit  einemmal  o#),  was  ehedem  bei  den  blutigsten  Aufspähungen
der  Ketzer,  selbst  noch  in  jenen  rauheren  Zeiten  der  Walden-=ser
  und  Albigenser,  nie  gewöhnlich  gewesen  war,  daß  dem
Beklagten  die  Zeugen  gegen  ihn  nicht  genanmt  wurden,  ward
nun  rechtliche  ganz  gewöhnliche  Sitte###S).  Was  bisher

»)  Die  Gesehe,  die  man  deßhalb  von  Innocenz  III.  von  1200
und  1215  gehabt  hatte,  waren  schon  lange  durch  nachfolgende
räbstliche  Gesetze  und  noch  mehr  durch  Praxis  aufgehoben.

%)  Schon  in  den  ersten  Jahren  wurden  die  königl.  Assignationen
an  die  Casse  der  Inquisition  so  stark,  daß  die  Inquisitoren
nicht  einmal  ihre  bleinen  Besoldungen  ordentlich  erhielten.

»o2)  König  Karlu  I.  hatte  man  800,000  Gulden  geboten,  wenn  er
besehlen  wollte,  daß  die  Zeugen  bei  dem  Inquisitions-Gerichte