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verordneten  Confiscation  der  Güter,  denn  eine  solche  Erweiterung
  der  Rechte  des  königlichen  Fiscus  war  eben  so  sehr  gehen
  das  bisher  gangbare  gemeine  Inquisstionsrecht,  als  gegen
die  versichertsten  Nationalfreiheiten.  Er  widersprach  dem  Verschweigen
  des  Namens  der  Zeugen,  was  auch  so  ganz  neucs
Recht  war.

Sie  hatten  schon  ehedem  große  und  gewaltige  Inquistoren
  in  Aragonien  gehabt;  Bruder  Eymerich  blurdürstigen
Angedenkens  stand  noch  in  allgemeinem  Segen  ?).  Sie

würden  gegen  die  vollständigste  Erneucrung  der  strengsten
alten  Inquisitionsform  gar  nichts  erinnert  haben,  denn  daß
Ketzer  und  Apostaten  brennen  müßten,  dessen  war  man  vollkommen
  einverstanden,  und  daß  auch  ihrer  nie  zu  viel  breunen
  könnten,  daran  zweifelte  man  gar  nicht;  aber  nur  diese
Form  des  neuen  Gerichts,  diese  royalistische  Wendung,  die
man  der  heiligsten  Sache  gegeben  harte,  die  war's,  die  allgemeine
  Empdrung  veranlaßte.  6

Sobald  die  Sache  bei  den  Ständen  zur  Sprache  kam,
so  ward  beschlossen,  Deputirte  an  Ferdinand  zu  schicken,  um
gegen  diese  Einrichtung  dringende  Vorstellung  zu  thun  *d
Sobald  das  Volk  vernahm,  daß  der  König  bloß  einen  Pfaffenrock
  anziehe,  um  desto  sicherer  nach  ihren  Gütern  zu  greifen,
  um  in  dieser  Kleidung  thun  zu  konnen,  wozu  ihn  keine
königliche  Prärogative  berechtigte,  so  wurden  an  vielen  Orten
in  Aragonien  die  Inquisttoren  gar  nicht  eingelassen,  so  beschloß

")  Nicol.  Eymerich,  ein  Dominikaner,  wurde  von  P.  Innocenz  VI.
1556  zum  General-Inguisitor  für  ganz  Aragon  gemacht.  Er
ist  durch  sein  Directorium  inquisilorum  bekannt,  von  dem  man
sehr  viele  Ausgaben  hat,  und  das  auch  bei  der  spanischen  Inquisition
  als  ein  Hauptbuch  gebraucht  wurde.

“*#)  Diese  ganze  Erzählung  ist  aus  Lanuza  gezogen.