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theilung  haben  will.  Wesentliche  Fehler  und  Vorzöge  verlieren
  sich  nicht  selten  in  der  ausführlichern  Beschreibung.

2)  Kann  eine  geschlossene.  Gesellschaft,  deren
Verfassung  diese  ist,  dem  Staate  und  der
Kirche  Gutes  thun,  und  bei  einer  etwas
längeren  Subsisienz,  wirklich  Gutes  gethau
haben,  selbst  wenn  man  sich  das  Personal
derselben  so  gut  denkr,  als  es  irgend  nach
der  ge  wöhnlichen  Mischung  von  Menschen
seyn  kann?  ·

3)  Wie  war  aber  dieses-Personal  historisch  betrachtet,
  wirklich  beschaffen?

I.  Was  sind  die  wesentlichen  Punkte  der  Constitution
  des  Ordens?

Diese  Frage  ist  schwerer,  als  leicht  irgend  eine  andere  in
dieser  ganzen  Geschichte;  denn  nicht  nur  war  selbst  in  den
wesentlichen  Theilen  der  Verfassung  etwas  so  Wandelbares
und  Progressives,  daß  man  fast  zweifeln  möchte,  ob  mehrere
Grundzüge  derselben  durch  alle  Zeiten  hindurch  eben  dieselbe
gewesen  seyen:  sondern  auch  die  Beschaffenheit  der  Quellen,
woraus  die  Kenntniß  der  Verfassung  abgeleitet  werden  muß,
ist  so  ungewiß,  daß  man  bei  der  größten  Genauigkeit,  alles
unter  gewisse  Hauptpunkte  zu  ordnen,  immer  doch  noch  ungewiß
  bleibr,  ob  nicht  gerade  die  wichtigsten  Punkte  fehlen.

Man  hat  überall,  wo  man  in  neueren  Zeiten  diese  Untersuchung
  anfing,  folgendes  Werk  hierbei  zum  Grunde  gelegt:

Institutum  Societatis  Jesu,  auctoritatc  Congregationis
Generalis  XVIII.  meliorem  in  ordinem  digestum,  auctum
et  recusum,  Vol.  I.  II.  Prage  typis  Universitatis  Carlo-