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im  Allgemeinen  nach  der  Constitution  des  Jesuitenordens
fragen  muß.  Sie  war  offenbar  eine  andere  nach  Zeiten  und
Umstaͤnden,  und  sie  hatte  nicht  bloß  die  Wandelbarkeit,  die
sich  bei  jedem  Institute  dieser  Art,  auf  das  von  Zeit  zu  Zeit
eine  ganz  andere  Lokalitaͤt  wirkt,  notbwendig  zeigen  muß,
sondern  es  war  größtentbeils  ein  künstlich  berechuncter,  und
künstlich  vorbereiteter  Wechsel  von  Einrichtung.  So  wenig
nämlich  von  der  Verfassung  eines  despotischen  Staats
gesprochen  werden  kann,  so  wenig  läßt  sich  auch  eigentlich
von  einer  bleibenden  Constitution  des  Jesuirenordens  sagen.
Wo  bloß  Wille  und  Laune  eines  Einzigen  das  Gesctz  macht,
da  ist  nichts  Sicheres,  nichts  Bleibendes,  als  so  weit  nur  selbst
jener  Wille  und  jene  Launc  als  das  Resultat  gewisser  gleichfêrmig
  fortwirkender  Leidenschaften  und  Situationen  berechnet
  werden  kanr,  oder  auch  von  der  Willkähr  des  größten
Despoten  nie  bloß  muthwillige  Veränderungen  erwartet
werden  dürsen,  also  immer  doch  gewisse  Eimichtungen  vielleicht
Jahrhunderte  lang  sich  erhalten.

Daher  ist  es  auch  unter  der  Compagnie,  selbst  schon  zu
Ende  des  sechszehnten  Jahrhunderts,  eine  wichtige  Streitfrage
gewesen,  was  denn  eigentlich  die  ächten  Hauptbestandtheile  des
Justituts  seyen,  was  als  Außenwerk  und  als  zufällig  angesehen
werden  könne,  und  was  als  substantiell  gelten  müsse?

Neben  dem  allgemeinen  Interesse,  das  natürlich  diese
Frage  haben  mußte,  befaßte  sie  damals  zugleich  auch  einen
wichtigen  Territorialstreit  zwischen  den  Provincialversammlungen
  und  der  hohen  Ordensregierung;  und  auf  ihr  beruhte  die
Entscheidung  der  wahren  Regimentsform  des  Ordens.  Darüber
war  man  nämlich  einig,  daß,  was  zu  den  Substantialtheilen
des  Instituts  gehdre,  kein  Gegenstand  der  Beratbschlagung
der  Provincialconvente  seyn  könne;  und  je  mehr  also  der  Umfang
  dessen,  was  subskamtiell  seyn  sollte,  erweitert  wurde,  je