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mehr  verloren  die  Provincialconvente,  und  gewann  die  Centralregierung
  des  Ordens.  Rechnete  man  vollends  noch  solche
Dinge  zum  Substantiellen,  die  ohnedieß  der  General  nie  zu
ändern  Lust  hatte;  so  ward  der  Umfang  des  Substantiellen
ohne  alles  Bedenken  vom  General  immer  mehr  und  mehr  erweitert,
  und  er,  der  höchste  Ordenschef,  konnte  ohne  große
Resignation  versichern,  daß  auch  er  sich  nicht  berechtigt  glaube,
die  Substantialien  des  Instituts  zu  verändern.

Die  streitige  Frage  gelangte  also  4593  zur  Emscheidung
an  die  Generalcongregation,  und  diese  setzte  zur  genauern  Untersuchung
  der  Sache  eine  eigene  Deputation  nieder,  nach  deren
Gutachten  endlich  beschlossen  wurde,  daß  alles  das  als  Substantiell
  anzusehen  sey,  was  entweder  in  der  dem  Pabst  Julius
  III.  vorgelegten  Formel  des  Instituts  ausdrücklich  enthalten,
  oder  was  daselbst  erklärungsweise  auf  die  Constitutionen
  sich  beziehe.  Freilich  gebe  es  auch  noch  andere  Dinge,
die  zur  Substanz  des  Instituts  gehoͤrten,  aber  die  Generalcongregation
  glaube,  dieser  ganze  Punkt  sey  weiterhin  nicht  zu
berühren.

Unmöbglich  konnten  aber  die,  die  gefragt  hatten,  eine  solche
Entscheidung  hinreichend  finden.  Die  Sache  ging  zum  neuen
Gutachten  an  die  Deputation,  und  es  erfolgte  endlich  auch  eine
neue  Entscheidung  der  Generalcongregation,  die  aber  fast  noch
seltsamer  lautete,  als  die  erstere.  Es  blieb  nämlich  dabei,  substantiell
  sey,  was  in  der  dem  Pabst  Julius  III.  vorgelegten
Regel  stehe,  die  Julius  III.  selbst,  und  andere  seiner  Nachfolger
  bestätigt  hätten.  Aber  außerdem  sey  es  auch  noch  das,
ohne  dessen  Voraussetzung  jene  Regel  entweder  gar  nicht  oder
kaum  bestehen  könne;  z.  B.  so  sey  nothwendig  anzunchmen,
daß  es  wesentliche  Hindernisse  gebe,  um  derentwillen  jemand
nicht  zur  Gesellschaft  zugelassen  werden  könne;  eben  so  sey
nothwendig  anzunehmen,  daß  man  bei  Entlassungen  aus  dem