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pagnie,  Gesellschaft  —  diese  neue  Gesellschaft  sollte  unter  dem
Namen  Societas  Jesu  bloß  dem  Pabste  unterworfen  seyn,
aber  ihren  eigensn  Chef  haben,  dem  allein  das  Recht  zukomme,
die  Stellen  zu  vergeben  und  die  Individuen  der  Gesellschaft
von  Grad  zu  Grade  fortrücken  zu  lassen.  Bei  Entwerfung
der  Constitutionen,  die  künftighin  das  Regulativ  der  gesellschaftlichen
  Verfassung  seyn  sollten,  müßte  zwar  dieser  künftige
  Chef  nach  der  Stimmenmehrheit  der  Verbündeten  sich  richten,
  aber  das  ganze  Recht  zu  befehlen,  sollte  doch  nur  er,  und
er  allein  haben,  und  jeder,  der  zur  Gesellschaft  geboͤre,  müßte
in  diesem  Chef  —  den  Herrn  Christus  selbst  verehren,  und
jenem  gehorchen,  wie  diesem  zu  gehorchen  seine  Pflicht  sey.

Die  legislative  Gewalt  schien  also  vorerst  noch  getheilt,
aber  die  ganze  Fülle  dessen,  was  man  in  einer  solchen  Gesellschaft
  zur  erecutiven  Gewalt  rechnen  mochte,  und  alle  Regierungsrechte
  des  Ordens  stunden  allein  nur  dem  Chef  zu.  Schon
die  erste  Theilung  war  also  so  gemacht,  daß  man  wohl  sah,
wem  künftighin  das  Ganze  zufallen  müsse.

Ueberdieß  ward  denn  noch  besonders  verordnet,  daß  sich
alle  Mitglieder  dieser  Gesellschaft  oder  Compagnie  durch  ein
besonderes  viertes  Votum  dem  Pabste  zu  einem  engeren  Gehorsam
  verpflichten  sollten,  in  allem  seinen  Befehlen  zu  folgen,
  was  zum  Seelenheil  und  zur  Fortpflanzung  des  Glaubens
  gehdre,  und  überall  hinzugehen,  wohin  er  sie  als  Prediger
  des  Evangeliums  zu  schicken  beliebe.

Nicht  nur  aber  die  einzelnen  Mitglieder  der  Compagnie,
sondern  auch  die  ganze  Compagnie  als  ein  Corps  betrachtet,
sollre  arm  seyn,  weder  das  ganze  Corps,  noch  einzelne  Subjecte
  desselben  sollten  Güter  oder  Revenüen  als  bleibendes
Eigenthum  erwerben  dürfen,  aber  zugleich  doch  sollte  die  Gesellschaft
  Seminarien,  Eollegien  oder  Exziehungsinstitute  haben,
die  immerhin  so  reich  seyn  möchten,  als  ihre  Bestimmung  und