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tighin  Mitglieder  aufnehmen,  so  viel  sie  wollte.  und  selbst
Constikutionen  geben,  wie  ihr  nach  ihrem  Zwecke  gutdünke.
Es  siehe  bei  ihr,  die  schon  bestehenden  Constitutionen  aufzuheben,
  und  auch  die,  die  sie  etwa  künftighin  errichre,  bald
wieder  aufzuheben,  bald  wieder  zu  errichten.  Was  die  Gesellschaft
  jetzt  oder  kuͤnftighin  hierin  thue,  sey  ohne  weiter  nachzusuchende
  päbsiliche  Bestaͤtigung,  als  bestätigt  vom  Pabste
anzusehen.

Welche  Früchte  muß  der  Pabst  nicht  schon  gesehen,  oder

welche  Hoffuungen  muß  er  nicht  gebabt  haben,  daß  cr  einem
kaum  werdenden  Corps  Rechte  und  Vorzüge  verwilligen  konnte,
wie  sie  nie  noch  irgend  ein  ähnliches  Corps  erhalten?

In  der  That  zeigt  sich  aber  auch  gleich  in  der  weitern
Entwicklung  der  Organisation  desselben  eine  Austaltenkunde
des  Srifters  oder  der  dirigirenden  Personen  des  neuen  Justituts,
  die  schwerlich  ihres  Gleichen  in  irgend  einer  andern  Ordensgeschichte
  hatte.  Sie  hatten  gleich  das  große  Geheimniß
ausgefunden,  dem  Orden  Ausdehnung  zu  geben,  ohne  seine  intensive
  Krast  zu  schwächen,  die  Arten,  wie  man  ihm  angebörcn
  könne,  so  zu  vervielfältigen,  daß  zwor  alle,  die  ihm  beitraten,
  ihm  ganz  angehörten,  und  alle  unter  der  gränzenlosen
Souverainität  des  Generals  stunden,  aber  jeder  doch  nur  so
viel  vom  Orden  erhielt,  als  der  General,  ihm  nach  seiner
Fähigkeit  mitzutheilen  gut  fand.  Der  Pabst  gestattete  (1546
den  5.  Jun.)  sowohl  für  die  geistlichen  als  welrlichen  Bedürfnisse
  des  Instituts  Cooperatoren  oder  Coadjutoren
anzunehmen;  Priester  für  jene,  und  Lapen  für  diese.  Diese
Gehülfen  sollten  zur  Beobachtung  der  bekannten  drei  Gelübde
verpflichtet  seyn,  ohne  doch  dieselben  feierlich  abzulegen;  denn
diese  Verpflichtung  sollte  bloß  auf  dem  Befehl  und  Gutdünken
  des  Generals  beruhen,  und  nur  so  lange  dauern,  als  dieser
  es  gut  finde.  Der  Orden  oder  der  Chef  desselben  konnte  sich