60

also  dieser  Cooperatoren  entledigen  oder  sie  beibehalten,  wie
ihm  gurdünkte.  Er  konnte  sie  zu  ieder,  ihrem  geistlichen  oder
weltlichen  Charakter  gemäßen,  Bestimmung  gebrauchen,  und“
bei  Bestimmungen  oder  Geschäften  dieser  Art  bald  absterben
lassen,  bald  herauf  befördern  zu  eigentlichen  Professen  des
Ordens.  Deun  Jünglinge,  die  man  im  Seminarium  oder
Collegium  als  brauchbare  Köpfe  kennen  gelernt  hatte,  also  nicht
gern  dem  Orden  entfremdete,  ließ  man  in  die  Ordnung  der
Coopcratoren  einrücken,  wenn  man  sie  zu  Professen  nicht  tüchtig
  oder  nicht  reif  genug  fand.

So  hatte  man  demnach  Professen,  Coadjutoren,  Novizen
und  Studenten;  aber  noch  ist  eine  höchst  wichtige  Klasse  übrig,
von  deren  erstem  Hinzukommen  man  leider  nicht  gleich  sichere
urkundliche  Nachrichten  hat,  deren  zahlreiche  Eristenz  aber
eben  so  unläugbar  ist,  als  gewiß  schon  sehr  frühe  die  Ausbreitung
  und  Macht  des  Ordens  durch  das  Hinzukommen  dieser
  Klasse  von  Individuen  nicht  wenig  vermehrt  wurde.  Denn
schen  unter  den  Decreten  der  ersten  Generalcongregation,  die
4558  gehalten  worden,  findet  sich  Nro.  159  ein  Decret,  woraus
erhellet,  daß  es  damals  streitig  war,  ob  die  Ritler  des  Christusordens
  an  dieser  Klasse  von  Jesuiten  Antheil  haben
könnten,  oder  nicht.

Diese  Klasse  bestand  nämlich  aus  Jesuiten,  die  den  Jesuitenrock
  nicht  trugen;  Affiliirte  männlichen  und  weiblichen
Geschlechts,  deren  religibse  und  politische  Wirksamkeit  unter
der  bohen  Leitung  des  Generals  stand,  und  die  gewiß  auch
so  viel  nuͤtzlichere  Mitglieder  des  Ordens  waren,  je  weniger
ihre  Kleidung  und  ihre  oͤffentlichen  gesellschaftlichen  Verhaͤltnisse
vermuthen  ließen,  daß  sie  Soldurien  eines  fremden  Feldherrn
seyen.  Wenn  Paͤbste  und  Könige,  und  oft  die  ehrwuͤrdigsien
Corps  im  Staate  einen  Krieg  gegen  den  Orden  harten,  so
war  alles,  wer  weiß  wie  oft,  durch  diese  Affiliirten  des  Ordens