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eben  derselben  Zeit  wurde  auch,  trotz  aller  Widersprüche  und
trotz  der  entgegeustehenden  Wünsche  des  Pabstes  selbst,  der
Grundsatz  durchgesetzt,  daß  die  Scelle  des  Ordensgencrals  eine
lebenslängliche  Stelle  seyn  sollte.  Laynez,  der  erste  Ordenscbef
  nach  dem  Stifter  der  Gesellschafr,  hatte  diese  unerschürterlichen
  Fundamente  des  Despotismus  gelegt,  und  seine  Regierung
  war  auch  wie  seine  Grundsätze.  Daher  entstanden
aber  auch  bald  nach  Inighos  Tode  im  Orden  selbst  große
Klagen,  und  wißvergnügte  Mitglieder  desselben  wandten  sich
endlich  nach  Rom,  um  eine  Reform  zu  bewirken.  Es  ward  der
Kampf  der  Aristokratie  gegen  die  uneingeschränkte  Monarchie;
der  Kampf  einiger  kraftvollen,  selbstständigen  Männer  im  Orden
  gegen  den  ganz  reif  gewordenen  Despotismus,  den  der
General  Aqguaviva  noch  härter  und  fühlbarer  machte,  als
sein  Vorgänger  Laynez  gewagt  hatte,  oder  wagen  wollte.
Die  Provincialversammlungen  wollten  die  eigene  Entscheidung
  der  wichtigsten  ihnen  zugehdrigen  Geschäfte,  und  besonders
  die  Wahl  der  Ordenssuperioren  ihrer  Provinz  haben,
und  die  ganz  willkührliche  Art,  wie  bisher  der  General  über
die  Schicksale  eines  jeden  zum  Orden  gehörigen  Individuums
entschieden,  sollte  nach  gewissen  Normalien  eingeschränkt  werden.
  Ein  zweijähriges  Noviciat  müßte  zum  Eintritt  in  die
Gesellschaft  berechtigen,  und  eben  so  auch  sollte  man  nach  einer
  gewissen  Zeit  zum  Professe  zugelassen  werden  müssen.
Nach  einem  langen  Streit,  der  hieraus  entstand,  erfolgte
hierauf  eine  Emscheidung  des  Pabstes  (1591  den  28.  Jun.),
die  den  Despotismus  des  Gencrals  recht  vollendet  und  consiitutionsmätzig
  machte.  Nun  war  kein  Zweisel  mehr,  die
Verfassung  des  Ordens  sey  bloß  monarchisch,  und  monarchische
  Verfassung  sey  bloß  die,  wo  alles  auf  der  Entscheidung
eines  Obern  berube.  Er,  dieser  Obere  allein,  habe  das  Recht,
Individuen  aufzunehmen  oder  zu  verwerfen,  jedem  Individuum