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selbst  wenu  man  sich  das  Personale  derselben

so  vortrefflich  denkt,  als  es  irgend  nach  der

persönlichen  Mischung  von  Menschen  seyn
kann?

Die  Frage  ist  nicht  von  einem  einzelnen  Gutes
tbun,  oder  von  einzelnen,  hie  und  da  etwa  einmal  eintterenden
  guten  oder  nachtheiligen  Wirkungen,  die  eine  solche
Gesellschoft  auf  Staat  und  Kirche  gehabe  habe  oder  baben
möge:  deun  welche  Gesellschaft  im  Staate  kann  der  Art  seyn,
daß  sie  nicht  bald  bei  aller  Vortrefflichkeit  ibrer  Verfassung
einzelne  schädliche  Wirkungen  hervorbringe,  bald  aber  auch  bei
dex  evidentesten  Tendenz  ihrer  Constirution  zum  allgemeinen
Schaden,  einzelne  gute  Wirkungen  veranlasse?  Die  Totalsummen
  müssen  berechuct  und  verglichen  werden.  Die  natörliche
Tendenz  muß  entscheiden,  die  eine  so  constituirte  Gesellschaft,
in  Verbindung  gesetzt  mit  einem  gut  organisirten  Staate  und
einer  gut  organisirten  Kirche,  zum  allgemeinen  Besten  oder
Schaden  zeigr.  Ach  leider  bewährt  auch  die  Geschichte  im  Einzelnen
  das  alles  genug,  was  sich  bei  einer  unpartheiischen  Betrachtung
  jener  natürlichen  Tendenz  als  letztes  Resultat  ergiebl!
Es  zeigt  sich  nämlich  gleich  auf  den  ersten  Blick  folgendes:

1)  Einc  solche  Gesellschaft,  wie  bisher  die  Compagnie
der  Jesuiten  beschrieben  worden,  muß  notbwendig  und  um
ibrer  eigenen  Eristenz  willen,  den  Grundsatz  annebmen,
  daß  die  Gewalt  des  Pabstes,  durch  den  allein  sie  ist,
was  sie  ist,  und  dessen  Wort  allein  alle  ihre  Privilegien  begruͤndet,
  sowohl  in  geistlichen  als  weltlichen  Sachen  uneingeschränkt
  die  höchste  Gewalt  auf  Erden  sey.  Dieß  muß  derletzte
  Fundamentalsatz  ihres  Staats=  und  Kirchenrechté  seyn;
dieß  muß  die  Meinung  seyn,  an  deren  Ausbreitung  und  Beglaubigung
  ihr  alles  liegt;  dieß  ihr  Lieblingsdogma,  dessen
Verkennung  sie  niemand  verzeihen  kann,  als  höchstens  etwa  in