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nigreiche  und  Herrschaften  von  einem  Besitzer  auf  den  andern
übertragen,  wenn  es  der  Ruhm  Christi  und  der  Nutzen  der
Kirche  fordern  sollte  ..  Er  kann  als  höchster  geisilicher
Monarch  dem  einen  Reiche  nehmen,  dem  andern  Resche  geben.“

Suarez,  der  in  Grundsätzen  und  Aucdrücken  völlig
biermit  übereinstimmt,  setzt  noch  ganz  naiv  hinzu:  „Der  Pabst
babe  diese  allerhöchste  Gewalt  auch  in  weltlichen  Dingen,  um
oft  mit  äußersten  Zwangsmitteln  Ordnung  zu  erhalten,  mehr
zur  Bändigung  der  Fürsien,  als  zur  Bändigung  ihrer  Unterthauen,
  nothwendig.“  Und  nachdem  er  hierauf  seiner  Art
nach  erwiesen,  daß  der  Pabst  nbrhigen  Falls  die  Unterthanen
vom  Eid  der  Treue  gegen  ihren  Landesherrn  frei  sprechen
könne,  weil  bei  jeder  Huldigung  die  Bedingung  immer  vorausgesetzt
  werde,  wenn  anders  nicht  der  Pabst  den  Eid  aufbebe:
  so  zeigt  er  auch,  daß  es  einem  Partikulier  erlaubt  sey,
defensionsweise  einen  Tyrannen  umzubringen.  Denn  wenn
es  schon  der  Staat  selbst  nicht  befehle,  so  könne  man  doch
immer  voraussetzen,  daß  er  von  jedem,  auch  Auswäriigen,
vertheidigt  seyn  wolle.  Läßt  er  sich  also  nicht  anders  verthefdigen,
  als  durch  Ermordung  des  Tyrannen,  so  ist  diese  That
jedem  vom  Volie  erlaubt.“

Es  braucht  wohl  aber  keiner  Erörterung,  ob  irgend  Unabhängigkeit
  eines  Staates,  und  somit  auch  gewisse  Ruhe
desselben  bestehen  kann,  wenn  Grundsätze  dieser  Art  recht  zum
Wesen  einer  großen  Gesellschaft  im  Staate  gehdren,  die  mit
rastloser  Thätigkeit  dieselben  auszubreiten  sucht,  und  mit  schrecklicher
  Offenherzigkeit  so  darlegt.  Das  Heiligste,  wofuͤr  ein
Volk  und  ein  Reich  sich  wehren  kann,  das  ist  sein  Rechr,
nach  eigener  freier  Wahl  so  für  sein  Besies  zu  sorgen,  wie
sie  es  selbst  gut  finden;  und  keine  unglücklichere  Lage  läßt
sich  denken,  kein  Verhältniß  ist  nothwendig  schädlicher,  als
wenn  ein  Volk  oder  Reich  von  einem  Fremden  bloß  als  ein