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dern  recht  durch  die  eigene  Stimme  der  hohen  Obern  selbst,
fast  geradezu  bekräftigte!  Zwar  haben  oft  einzelne  Schriftsteller
  des  Ordens  jenen  abscheulichen  Grundsatz  so  zu  utnschreiben,
  und  durch  Bestimmungen,  die  sie  beifügten,  bis  zu  einen
gewissen  vermelnten  Unschädlichkeit  so  einzuschränken  gesuchtl
daß  man  fast  zweifelt,  ob  nicht  die  Beschuldigung,  die  man
dem  Orden  machr,  höchst  ungerecht  sey;  aber  die  Hülle;  die
sie  bald  aus  Politik,  bald  aus  eigenem  tiefem  Wahrheitsgefühl
ihrer  gefährlichen  Ordensmarxime  umwarfen,  ist  doch  viel  zu
dünim  und  lose,  als  daß  man  nicht  sollte  durchschauen  koͤnnen.
  Und  wer  denn  etwa  zweifelt,  ob  nicht  bierin  dem  Orden
  Unrecht  geschehe,  der  fasse  einmal,  um  schnell  zur  Entscheidung
  zu  gelangen,  die  Frage  auf  folgende  Weise:

Da  die  Jesuiten  —  wer  mag  wohl  im  Srande  seyn,
dieses  zu  läugnen?  —  sehr  wohl  gewußt  haben,  daß  sie  der
Lehre  von  der  Rechtmäßigkeit  eines  Königsmordes  beschuldigt
  werden,  da  sie  gewitz  auch  genug  einsahen,  wie  schwer
diese  Beschuldigung  sey,  und  eben  so  nicht  verkennen  konnten,
daß  mehrere  ihrer  accredirirtesten  Moralisten,  und  gerade  die
moralisch  casuisiischen  Hauptschriftsteller  ihres  Ordens,  durch
manche  Aeusserungen  und  Sätze,  die  sie  behaupteten,  leicht  zu
dieser  Beschuldigung  gerechte  Veraulassung  gegeben  haben
mochten;  wann  ist  der  Orden  aufgetreten,  und  hat  recht  feiere
lich  und  unzweideurig  behaupter,  daß  es  nie  erlaubt  sey,  einen
König  umzübringen?  der  General  Aquaviva,  dessen  Regierung
  gerade  in  solche  Zeiten  fiel,  da  das  Geschrei  im  Publikum
  darüber  sehr  groß  war,  erließ  endlich  den  1.  Aug.  1614
ein  Schreiben,  worin  er  folgendes  Normativ  gab  (lustit.  Soc.
Jesu  Vol.  II.  p.  5):;  )6

„Kein  Jesuite  soll  sich  unterstehen  zu  behaupten,  daß  jedem

  Menschen  erlaubt  sey,  unter  dem  nächsten  besten
Vorwande  von  Tyrannei  (quocunque  prestertu  Drau-