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Baronius  in  seinen  Annalen  5),  und  endlich  auch  Muratori
  *8).

Die  Handschrift  aber,  aus  der  alle  drei  dieses  Fragment
genommen,  ist  eine  der  wichtigsten,  die  sich  für  die  rdmische
Geschichte  des  Mirtelalters  in  der  Vatikanbibliothek  findet,
und  man  geräth  schwerlich  in  Versuchung,  die  Aechtheit  des
Schreibens  zu  bezweifeln  756),  wenn  man  erst  nur  die  Handschrift
  recht  kennt,  in  der  sich  dasselbe  erhalten  hat.

Man  hatte  nehmlich  zu  Rom,  wie  es  auch  bei  mehreren
andern  Kirchen  im  Mittelalter  Sitte  gewesen,  einen  librum
censuum,  oder  ein  dokumentirtes  Register  der  jährlichen  Zins-Einnahmen,
  worin  nicht  nur  bemerkt  stand,  woher  man  alle
Jahre  Zinse  zu  hoffen  habe,  sondern  oft  auch  noch  das  Dokument
  selbst,  ganz  oder  im  Fragmente,  beigeschrieben  war,
auf  das  sich  das  Recht  oder  die  Erwartung  dieser  Einnahme
gründete.  ·

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immer  ordentlich  nachgetragen  worden,  was  vielleicht  im  Alten
  sich  verändert  hatte,  oder  was  Neues  hinzugekommen  war,
und  im  letzten  Viertel  des  zwolften  Inhbunderts  war  endlich
  die  Verwirrung  so  groß  geworden,  daß  man  oft  nicht
mehr  recht  wußte,  wie  hoch  sich  die  jährliche  Gabe  oder  Abgabe
  belief,  die  man  von  dieser  oder  jener  Kirche,  von  diesem
oder  jenem  Kloster  zu  fordern  berechtigt  war.

*)  ad  a.  1062.
**)  Antiddq.  Ital.  T.  V.  p.  838.
oe)  Pontoppidan  in  seiner  Kirchen=  Historie  des  Reichs
Dännemark,  I.  Th.  S.  211  sagt,  daß  ihm  dieses  Schreiben
  Alexanders  II.  ganz  verdächtig  scheine.  Allein  er  gibt
keine  Gründe  an;  man  hat  in  der  That  auch  nicht  Urfache,
die  Aechtheit  zu  bezweifeln.