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Mehr  als  ein  Arbeiter  machte  sich  also  an  die  Revisson
dieses  Kirchen-Kammerregisters.  Ein  gewisser  Albinus  unternahm
  es  noch  zur  Zeit.P.=  Lucius  III.  ),  aber  ungefähr  acht
Jahre  nach  ihm  mit  weit  besserem  Erfolge  der  rdmische  Camerlengo
  Cencius  de  Sabellis.

Für  diesen  war  auch  wohl  die  ganze  Arbeit  recht  als
Amssarbeit  gemacht,  denn  der  Camerarius  oder  Camerlengo
war  damals  der  Finanzminister  des  Pabsts.  Cencius  ordnete
als?  nicht  nur  alles  aufs  neue,  sondern  suchte  auch  auf,  was
etwol  sehlen  mochte,  trug  nach,  was  zu  seiner  Zeit  hinzugekommen
  war,  und  redigirte  das  Ganze  zugleich  so,  daß  auch
nach  ihm  noch  immer  nachgetragen  werden  konnte  75).
.  nnunstreitig  war  aber  dieses  vollendete  Werk  in  mehr  als
einer  Rücksicht  eines  der  schätzbarsten  Repertorien,  die  man
bei  der  rmischen  Regierung  haben  konnte.  So  war  nicht
nur  für  die  Erhaltung  des  Andenkens  der  verschiedenen  Arten
  von  Einnahme  gesorgt,  sondern  auch  für  die  Erhaltung
des  Andenkens  mancher  Territorialrechte  oder  Territorialprätensionen
  der  römischen  Kirche,  und  das  Ganze  hatte  ein
Mam  zu  Stande  gehracht,  der  schwerlich  an  Fleiß  und  Kenntnissen
  dieser  Zeit  damals  zu  Rom  seines  Gleichen  haben  mochte.
Er  ward  bald  nächher  Cardinal  und  endlich  selbst  Pabst  unter
  dem  Namen  Honorius  III.

Nun  aus  diesem  vom  Camerlengo"  oder  vom  päbstlichen
Finanzminister  redigirten  Werk  ist  obige  Stelle  hergenommen,
und  man  hat  bei  Muratori  vier  Folioblätter  zusammenhängenden
  Terts  desselben,  wo  sich  gerade  auch  obige  Stelle  findet,

Ungefähr  um  das  Jahr  1182.  Dieses  Werk  von  Albinus  hat
Cenni  in  Monum.  dominat.  Pontifciae  zuerst  bekannt  gemacht.

**)  Dieß  erzählt  Ceneius  selbst  in  der  Vorrede  seines  Werks  bei
Muratori.  1.  c.  col.  851.