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druck  fuͤr  jede  Gabe.  Selbst  eine  jaͤhrliche  Pension,  die  ein
Koͤnig  irgend  einem  fremden  Manne  gab,  hieß  census  98).

Freilich  ist  aber  doch  auch  unverkennbar,  daß  der  Pabst
das  freie  Geschenk  der  Andacht  gerne  zur  Pflicht  machen
wollte.

Der  Ausdruck  census  regni  war  schlau  gewählt,  weil  er
gut  erklärt,  und  doch  auch  leicht  nach  Absicht  gedeutet  werden
konnte.  Denn  was  der  König  dem  heiligen  Petrus  oder  der
rômischen  Kirche  weihte,  das  weihte  er  oft  auch  nicht  bloß
als  Privatmann,  sondern  als  Kdnig,  er  weihte  es  öfters  zum
Dank  für  Wohlehaten,  die  der  Pabst  seinem  Reiche  erwiesen.
Etwa  zum  frohen  Dank,  wenn  der  Pabst  durch  seine  Vermittlung
  bewirkt  hatte,  daß  die  königlichen  Brüder,  die  auf
Theilung  gedrungen,  in  Norwegen  keinen  Schutz  fanden,  oder
auch,  wenn  er  neue  Hoffnung  gemacht,  daß  endlich  das  kirchliche
  Band,  das  Dänemark  mit  Bremen  verband,  völlig  aufgeldst
  werden,  und  endlich  auch  Dänemark  seinen  eigenen
Erzbischof  haben  sollee.

So  verfänglich  also  der  Ausdruck  lautete,  so  leicht  ließ  sich
doch  auch  der  Sinn  desselben  gut  erklären.  Nur  mochten  wohl
künftig  die  Curialisten  lieber  den  verfänglichen  Sinn  desselben,
der  ziemlich  nahe  lag,  hervorziehen,  als  die  historisch  richtige
Erklärung  annehmen,  und  allein  auch  schon  der  Umstand,  daß
der  Camerlengo  Cencius  das  Ercerpt  dieses  Schreibens  in
seine  Sammlung  von  Cameral-Urkunden  eintrug,  scheint  ein

2)  S.  z.  V.  Kön.  Henrichs  V.  von  England  schriftliche  Erklerung,
  daß  es  Verläumdung  sey,  wenn  man  sage,  der  däuische
Negociateur  A.  Peter  Lycke  habe  von  ihm  eine  jährliche  Pension
  (annuum  Censum  pro  termino  vitæ  sur)  erhalten,  um
eine  gewisse  Vermählung  zu  Stande  zu  bringen.  Bymer  Acta.
Publ.  T.  IV.  p.  1.