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Wie  aber  hätte  sich  wohl  eine  so  große  Catastrophe  ereignen
  koͤnnen,  ohne  daß  in  irgend  einer  Ebronik  oder  in  irgend
  einem  Dokument  eine  Spur  des  Werdens  oder  Eutsiebens
  derselben  gebliecben  wäre?  Jeder  Kenner  weiß,  daß  man
für  die  dänische  Geschichte  gerade  dieses  Zeitraums  einen  grossen
  Reichthum  von  Nachrichten,  Urkunden  und  pöäbstlichen
Bullen  hat,  und  jeder  weiß  auch,  daß  diese  25  Jahre  gar
nicht  solche  Zeiten  waren,  wo  an  Eutstehung  einer  Zinsbarkeit
  des  dänischen  Reichs  geracht  werden  konnte.

Offenbar  hat  also  der  Redacteur  dieser  Sammlung  von
Cameral-Dokumenten  jenes  Schreiben  Aleranders  II.  bloß
deßwegen  in  seine  Sammlung  ausgenommen,  weil  er  einmal
alles  hier  sammeln  und  aufnehmen  wollte,  was  irgend  auch
zur  älteren  Geschichte  der  päbstlichen  Einkünfte  gehoͤrte.

Noch  ist  sogar  der  Theil  des  „Zerks,  in  welchem  jenes
Fragment  sich  befindet,  nicht  einmal  eigentlich  eine  Sammlung
  von  Cencius  selbst,  sondern  eine  Compilatien,  die  schon
über  hundert  Jahre  lang  vor  ihm  entstanden  7),  und  die  er
nur,  wie  mauches  andere  seiner  Hauptarbeit,  die  eigenklich  in
dem  Register  der  jährlichen  ordentlichen  Zins-Einnahmen  bestand,
  beizufügen  gut  fand.  Er  sammelte  hier  alles,  was

ihm  aufzubewahren  gut  dünkte.  Vielleicht  konnte  einst  die
Nachwelt,  wenn  nur  dieses  und  jenes  Aktenstück  im  Audenken
erhalten  wurde,  zufällig  einigen  Gebrauch  davon  machen.

*)  Die  Ballerini  haben  bei  Vergleichung  einer  Collectio  Canonum
  des  Card.  Deus  dedit  die  Entdeckung  gemacht,  daß  alles,
was  bei  Muratori  aus  dem  Cencius'schen  Coder  Coll.  327  —
342  vorkommt,  mit  eben  denselben  Worten,  wenige  Lese-Arten
ausgenommen,  schon  in  jener  Sammlung  des  Card.  Deus  dedit
  stehe,  der  zu  Gregors  VII.  geiten  gelebt  hat.  S.  opera
Leonis  Matni  a  Balleriniis  edita.  Vol.  III.  p.  501.