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Lund  gewandt  zu  haben,  denn  vom  neu,gewordenen  Erzbischof
  schien  er  auch  wohl  eine  Gefälligkeit  mehr  als  gewoͤhnlich
  erwarten  zu  koͤnnen.  Hierauf  aber  wandte  er  sich  doch
noch  in  einem  besondern  Schreiben  an  alle  daͤnische  Bischoͤfe.
Jener,  der  Erzbischof,  war  wenigstens  in  nachfolgenden  Zeiten
  sein  General-Collecteur  *).  Vielleicht  auch,  daß  er  schon
damals  ähnliche  Aufträge  erhalten  hatte.

Vom  König  war  demnach  hier  gar  nicht  die  Rede.  Er
hatte  nichts  zu  zahlen;  er  scheint  nicht  einmal  die  Einrichtung
  einer  solchen  Collecte  gemacht  zu  haben,  sondern  es  war
eine  Einrichtung  von  den  Bischdfen  getroffen.  Aber  auch
selbst  die  Bischöfe  hatten  nichts  zu  entrichten,  oder  waren  wenigstens
  nicht  verpflichtet,  eine  gewisse  Summe  beizutragen,
sondern  sie  ließen  nur  alljährlich  einmal  in  ihren  Dioͤcesen
die  Sammlung  veranstalten.

Der  Pabst,  der  diese  Sammlung  hier  betreibt,  spricht
dabei  noch  in  einem  so  milden,  sanften  Tone,  wie  bloß  der
spricht,  der  mehr  um  eine  Gefälligkeit  bittet,  als  an  Pflicht
und  Schuldigkeit  erinnern  will.  Er  wünscht,  daß  sie  besorgt
seyn  möchten,  damit  die  römische  Kirche  hier  nicht  weiterhin
Schaden  leide;  er  erwartet  von  ihrer  Klugheit,  daß  sie  ihm
den  vollen  Genuß  der  milden  Beiträge  der  frommen  Dänen
verschaffen  würden.

Wenn  einer  der  Bischöse  selbst  etwas  für  sich  zu  zahlen
gebabt  härte,  so  wäre  es  im  libro  Censunm  eben  so  ausdrücklich
  bemerkt  worden,  wie  es  bei  Schweden  und  andern

S.  die  Urkunde  Innocenz  III.  von  1204  in  Brequign)  et  al
Dorto  du  Theil  diplomala  .  .  ad  res  Francicas  Peclantia
(Uaris  1791  sol.)  T.  II.  P.  II.  p.  580.  Auch  im  Münterschen
Magazin  für  Kirchenrecht  und  Kirchengeschichte  des  Nordens,
I.  B.  S.  179.  Rainald  ad  a.  1204  gedenkt  bloß  derselben.