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Dieß  galt  nicht  von  Norwegen,  und  galt,  vielleicht  Schweden
  ausgenommen,  fast  von  keinem  andern  Reich.

Alles  das  ergibt  sich  aus  den  eigenen  Cameral·  Dolumenten
  des  roͤmischen  Hofes.

Nicht  leicht  ein  Reich  ist  also  so  frei  gewesen  und  hat
so  frei  sich  erhalten,  als  Dänemark.  Von  einem  Zinse,  den
der  König  als  Koͤnig  zu  entrichten  hatte,  war  nicht  die
Rede,  und  der  Census  regni  Danici,  dessen  im  Schreiben
Aleranders  II.  an  König  Sueno  gedacht  ist,  mag  wohl  gar
eben  derselbe  gewesen  seyn,  an  den  ungefähr  vierzig  Jahrenachher
  Paschal  II.  die  dänischen  Bischèfe  erinnerte.

Mielleicht  mochte  sich  nämlich  innerhalb  des  Menschenalters
  von  Alerander  II.  an,  bis  auf  Paschal  II.  das  freiwillige
Opfern  allmählig  in  ordentliche  Collecten  verwandelt  baben,
und  die  Collecken  selbst  waren  schon  zu  jährigen  Collccten
geworden.  ·  .

Sobald  diese  Veraͤnderung  geschehen,  so  hoͤrte  es  natuͤrlich
  von  selbst  auf,  daß  man  die  Gabe  nicht  mehr  bloß  auf
den  Altar  legte  und  zur  gelegentlichen  Uebersendung  aufsparte,
sondern  die  Bischoͤfe  besorgten  die  Einsammlung  und  Ueberschickung
  derselben.  An  sie  wandte  sich  also  auch  der  Pabst,
wenn  er  die  Sache  betrieben  haben  wollte.

Doch  ungeachtet  aller  dieser  Veränderungen,  die  innerbalb
  eines  Menschen=  Alrers  vorgegangen  seyn  mochten,  war
und  blieb  alles  hier  noch  freiwillig.  Nichts  war  hier  Mlicht,
als  daß  es  die  Bischbfe  nicht  fehlen  lassen  sollten,  alle  Jahr
einmal  die  Collecte  zu  eroͤffnen,  und  das  eingesammelte  Geld
nach  Rom  zu  schicken.

Gewiß  war's  auch  ein  recht  ##lenes  Glück,  daß  sich  die
Freiheit  der  dänischen  Kirche  von  Paschal  II.  an,  bis  auf