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Magnus  eben  so  entrichten,  wie  ihn  die  devoten  und  rechtgläubigen
  Dänen-Könige  entrichtet  hätten  2).

So  enrscheidend  aber  diese  Nachricht  lautet,  so  wenig  ist
sie  doch  dazu  brauchbar,  um  die  damaligen  (1338)  Verhälrnisse
  zwischen  Dinemark  und  dem  päbstlichen  Hofe  kennen
zu  lernen.  Was  König  Magnus  von  Schweden  an  den  Pabst
schrieb  oder  schreiben  ließ,  war  sichtbar  nur  darauf  berechner,
den  Avignonischen  Hof  in  sein  Interesse  zu  ziehen,  und  so
gewiß  der  König  war,  daß  man  zu  Avignon  Nachrichten  oder
Vorstellungsarten  dieser  Art  gerne  höre,  so  gewiß  war  er  auch,
daß  man  ihnen  von  dorther  nicht  widersprechen  würde.  Man
konme  also  kaum  auf  eine  seinere  Art  dem  Pabst  Dänemark
zum  zinsbaren  Reich  anbieten,  als  König  Magnus  hier  that.
Dieß  mochte  es  auch  vielleicht  nach  seinem  Plan  immerhin
vorerst  werden,  wenn  nur  er  durch  Begünsiigung  des  Pabsis
zum  Besitz  kam.

Die  Worte  waren  schlau  gefaßt',  denn  die  publicistische
Lüge  lag  nicht  sowohl  in  einem  Factum,  das  erzählt  wurde,

Auch  von  4519  findek  sich  bei  Pontkoppidan  K.  Histor.  von
Dänemark  II.  B.  S.  122  eine  Stelle,  daß  damals  der  Pabst
den  Peterszins  aus  Dänemark  erhalten  habe.  Ich  habe  aber
bisber  die  Urkunde  noch  nicht  entdecken  können,  worauf  sich
dieses  gründet.  6

*)  Adjiciens  in  supplicatione  pracicla  sibi  concedi,  ut  si  quas
alias  lerras  dicti  regni  Dacioe  acquirere  adhuc  Dossis  in  parte
vel  in  toto  de  manibus  t)  lict  ,  duod  hoc  sacere

  valeas  de  nostra  licentia  cperiai,  maxime  cum  dictum
regnum  Daeiane  in  nullo  unquam  suerit  subjectum  imperio,
sed  Romande  Ecckesiac  censuale,  duem  coensum
paratus  esset  solvere,  sccundum  duod  deroti  ett
Hdeles  Reges  dicti  hactenus  exsolvebant.  Schr.
Benedikts  XlI.  vom  25.  Jan.  1539  bei  Mainold  ad  h.  a.  und
in  Vastorii  Vitis  Aquilonia.  p.  196.