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auf  das  Grundeigenthum  gelege,  und  das  Normativ  derselben
wissen  wir  aus  nachfolgenden  Zeiten.  Denn  es  heißt:  Notandum
  quod  singulæ  domus  dant  denarios  monetæ  ipsius  terræ.

Der  Cardinal-Legat,  der  diese  große  Neuerung  in  Schweden
  durchgesetzt,  war  von  Geburt  ein  Englaͤnder.  Die  Neuerung,
  die  er  hier  einführte,  war  auch  ganz  auf  englischen
Fuß,  das  heißt,  die  neue  Tare  war  ungefähr  eben  dieselbe,
die  schon  seit  mehreren  Jahrhunderten  in  England  gangbar
gewesen.  Nur  daß  sie  ursprünglich  in  England  eine  ganz
andere  Besiimmung  gehabt  hatte,  als  die  war,  die  ihr  der
Cardinal-Legate  hier  gab,  und  daß  sie  auch  wahrscheinlich
damals  in  England  schon  lange  nicht  mehr  das  war,  was  sie
ursprünglich  gewese

Es  war  eine  drückende  schwere  Tare,  singulae  domus
dant  denarium  moneim  ipsies  terræ,  und  es  ist  zu  verwundern,
  wie  sich  ein  freiheitsliebendes  Volk  zu  Uebernehmung
  einer  so  schweren,  neuen  Last  entschloß.  Allein  der
Mabsi  schrieb  ja  dem  Kdnig  und  den  schwedischen  Großen,
daß  er  dieses  Geld  gar  nicht  sich  zu  gut,  sondern  bloß  ihnen
zum  Besten  nehme,  damit  sie  eine  Gelegenheit  hätten,  den
heil.  Petrus  sich  zum  Freunde  zu  machen.  Nur  freilich  den
schwedischen  Bischfen  schärfte  er  zu  eben  derselben  Zeit  hoch
und  theuer  ein,  daß  sie  es  an  der  Erhebung  und  richtigen  Uebersendung
  des  Geldes  nach  Rom  nicht  fehlen  lassen  sollten  ).

*)  Schreiben  eben  desselben  Pabsts  an  die  schwedischen  Bischöse,
wahrscheinlich  von  eben  demselben  Datum,  in  Mlessenüt  Scandia
Tom.  XII.  p.  95.

De  celero  caritatem  vestram  monemus  et  czkhortamur  in
Domino,  duatenus  censum,  ducm  regoum  et  populus  vester  b.
Petro  annuatim  statuerat  solvendum,  quisque  de  suo  Episco-Patu
  annis  singulis  colligere  et  sedi  Apostolicac  transmitlere
üdeliter  studeatis.