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Stuhls  zu  erleichtern.  Hier  hatte  nur  die  Nation,  als  ein
Corps  betrachtet,  den  milden  Beitrag  ein  für  allemal  auf  die
ganze  Jukunft  hinaus  firirt,  in  Däuemark  aber  blieb  es  jedem
  Einzelnen  überlassen,  jedes  Jahr  ihn  neu  zu  verwilligen.
Jenes  mochten  also  die  Curialisten  leicht  als  eine  Unterthanen=Steuer
  ansehen;  wie  aber  wollten  sie  dieses  so  deuten?

Auf  diese  ursprüngliche  Verschiedenheit  des  dänischen  und
schwedischen  Pererspfennings  mag  es  sich  auch  beziehen,  daß
der  Pabst,  so  viel  man  weiß,  die  Eintreibung  des  letzteren
weit  drohender  betrieb,  als  die  des  ersteren.  Honorius  III.
schrieb  1221  mit  großem  Nachdruck  an  die  Schweden  —
„schon  fünf  Jahre  lang  seyen  sie  ihm  nun  schuldig  geblieben.
Vergebens  habe  sie  der  Bischof  von  Westeräs  (als  päbstlicher
General-Collector)  daran  erinnert;  die  Strafe  der  Widerspenstigen
  werde  endlich  die  Bischdfe  treffen,  wenn  das  Geld
nicht  einkomme“  *).  Der  Pabst  trieb  oft  den  Erzbischof
von  Upsala  oder  auch  seinen  General-Collecteur,  und  diese  trieben
  wieder,  selbst  bei  angedrohter  Bannstrafe,  diesen  oder  jenen
  Bischof,  bis  er  ablieserte  ?2).  Wohl  war's  auch  noth-*)

  Cum  er  censu,  in  quo  sedi  Apostolicae  tenemini  annuatim,
appareat  manileste,  vos  esse  Sacro  sunclae  Romanae  Ecclesiae
flios  speciales  et  ob  hoc  speciali  ejusdem  Protectione  ac  patrocinio
  gaudeatis,  niramur  non  modicum,  duod  sicut  venerabilis
  frater  noster  Arosiensis  Episcopus  suis  nobis  Hteris  intimavit,
  censum  ipsum  jam  jam  a  duinquennio  et  omplius,  licet
ab  eodem  Episcopo  lucritis  requisiti,  in  animarum  vestrarum
Periculum  solvere  neglexistis  eic.  f.  Schr.  P.  Honorius  III.
an  die  Schweden.  3.  Jau.  1221  in  Vastovii  Vilis  Aduilon.
p·  172.  Auch  das  dazu  gehörige  päbstliche  Schreiben  an  den
Erzb.  Olaus  von  Upsala  vom  31.  Jan.  findet  sich  eben  daselbst.

½%)  1309.  22.  Nov.  Clemens  V.  AEpo  Upsal.  de  reddenda  ratione
denarii  S.  Petri  in  Snecia  collecti,  quem  Archiepiscopus,  od
Concilium  (Viennense)  veniens  secum  aflerre  deberct.

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