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Districte  von  Upland  ertrugen  jährlich  48  Mark  Schwedisch  05).
Kein  Wunder,  daß  die  Summen  hier  so  hoch  steigen,  denn
der  Regel  nach  mußte  jeder,  der  urbares  Grundeigenthum  besaß,
  einen  Denarius  gangbarer  Muͤnze  entrichten.
Doch  entschied  auch  wieder  in  jedem  streitigen  Falle  billig
  die  Observanz  allein,  ob  und  wie  viel  jeder  geben  müsse  20),

den  drei  Jahren  1354  —  56  war  in  der  Diöcese  von  Linköping
gerade  eben  das  eingekommen,  was  in  den  drei  vorhergehenden
  I.  c.  p.  126  eingegangen.  Dieß  war  auch  der  Fall  in
den  drei  nachfolgenden  1.  c.  p.  126.  Hingegen  sind  in  den
Jahren  1413  —  15  in  allem  nur  112  Mark  eingegangen  (I.
c.  p.  168).

Aus  der  Diöcese  von  Upsala  in  den  drei  Jahren  1351
bie  1553  in  allem  84  marc.  5  or.  44  sol.  monctac  anliduae
usualis  (I.  c.  p.  125).  1382  aber  wurde  der  Erzbischof  vom
päbstlichen  Collecteur  dem  damaligen  Bischof  von  Linköping  für
204  Mark  2  Sol.  bezahlten  Peterszinses  quittirt  (I.  c.  p.  145)
Höchst  wahrscheinlich  hatte  sich  die  Abtragung.  desselben  mehrere

Jahre  nach  einander  summirt,  oder  war  mit  dem  Werthe  der
Marken  eine  erstaunende  Veränderung  vorgegangen.  Letzteres
sollte  man  fast  vermuthen,  da  man  auch  vom  16.  März  41596.
eine  Quittung  findet,  die  dem  Erzbischof  von  Upsala  ausgestellt
worden,  daß  er  den  jährlichen  Peterszins  seiner  Diöcese  mit
307  Mark  richtig  entrichtet  habe  (I.  c.  p.  155).

4482  gingen  aus  der  Diöcese  von  Strengnãs  111  Mark
Stockholmer  Münze  ein  (I.  c.  p.  206).

)Nlogn.  a.  Celse  1.  c.  p.  122.

Wie  viel  aber  ungefähr  um  diese  Zeit  eine  dänische  und
eine  schwedische  Mark  Silber  und  andere  dortige  Geldberechnungen,
  reducirt  auf  Troger  oder  Tourer  Gewicht  betragen  haben,
  erhellt  am  besten  aus  dem  in  mehr  als  einer  Rücksicht
böchst  lehrreichen  Aktenstück  von  1282,  das  Lagerbring  in  der
Vorrede  zum  IV.  Theil  seiner  schwedischen  Geschichte  S.  KK—
XXXll.  eingerückt  hat.

*#)  Bei  einem  Prozeß,  den  der  Erzbischof  Hemming  von  Upsala
und  sein  Dombapitel  mit  einem  päbstlichen  General-Collecteur