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chen  Taren,  die  von  Zeit  zu  Jeit  mit  unglaublicher  Fruchtbarkeit
  neu  aufkamen,  recht  ungesäumt  auch  der  alte  Peterspfeunning
  sort.  Die  Avignonschen  Paͤbste  forderten  ihn  eben
so  strenge,  als  weiland  die  Römischen,  und  auch  zur  Zeit  des
großen  Schisma  mußte  er  eben  so  genau  bezahlt  werden  2),
als  in  jener  besser  scheinenden  Periode,  da  wie  eine  Heerde
so  auch  ein  Hirte  war.  Der  Bann  drohte  allen,  die  mit
der  Entrichtung  zauderren,  und  wenn  der  einbeimische  General-Collccteur,
  den  der  Pabst  aufstellte,  säumig  zu  seyn  schien,
so  erschien  bald  ein  eigener  Gesandter  des  Pabsis.  Selbst
nicht  einmal  die  zwei  Jahre  bindurch,  währeno  daß  der  große
Prozeß  Johanus  XXIII.  dauerte  und  bis  Martin  V.  gewählt
war,  zwei  Jahre  während  welcher  die  katholische  Ehristenheit
so  gur  als  keinen  Pabst  hatte,  wurden  den  Contiibnenten  erlassen,
  denn  auch  die  Constanzer  Spnode  gab  cigene  Vollmachten
  zur  Hebung  desselben  969).  Sie  gab,  wie  es  schon  vorber
  auch  der  Pabst  gethan  hatte,  einem  Kaufmann  den  Auftrag,
  die  Steuer-Einziehung  zu  besorgen,  und  es  war  doch
wohl  ein  seltsames  Schauspiel,  daß  die  Christenwelt  dieser  Zeit
sah,  wenn  ein  solcher  Kaufmann  als  apostolischer  Nuncius
auftrar,  und  mir  schwerer  Baunstrafe  drohte,  falls  nicht
ungesäumt  bezahlt  werde  würde  999).  Wie  geduldig  waren

»)  Die  I.  c.  p.  161  v.  6  angeführte  Urkunde.

**)  Concilii  Constantiensis  plenipotentia  Ludovico  de  Ballionibus
Mercatori  Perusino  de  levando  per  Succiom  omni  censu  Cumerse
  Homanz  debito.  Dat.  7.  Jun.  1417.  Angeführt  I.  c.  p.
168  nro.  6.  Eben  dieser  mercator  Perusius  heißt  1.  c.  in  einer
  Urkunde  vom  27.  April  1416.  Nuntius  ahostolicus.

**½)  Unter  den  Klagepunkten,  die  auf  der  Costnizer  Synode  gegen
P.  Johann  XXIII.  vorkamen,  waren  uro.  30  und  51  auch  die,
daß  er  einen  florentinischen  Kaufmann  nach  den  Niederlanden
geschickt  hatte,  der  ibm  mit  Bann  und  Interdikt  zur  Hand