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nicht  die  Schweden,  daß  sie  fort  und  fort  steuerten,  und  selbst
nicht  auf  den  großen  Reformations-Synoden  zu  Constanz  und
Basel  eigene  Klagen  anbrachten.

So  war  also  auch  hier  des  Treibens  und  Zahlens  kein
Ende,  bis  endlich,  dem  muthvollen  Luther  sey  Dank!  allen
diesen  geistlichen  Steuern  und  Anlagen  und  Nebenanlagen
mit  einemmal  ein  Ende  gemacht  wurde  ?).

Aus  allem  diesem  nun,  was  bisher  von  Schweden  gesagt
worden,  gewinnt  auch  die  Geschichte  des  Norwegischen
Peterspfenninges  einiges  Licht  32),  denn  das  Normaseon

  sollte,  wenn  etwa  das  Hebungs-Geschäft  diese  oder  jene
Territions-Mittel  erfordere.  Eben  derselbe  Kaufmann  hatte
auch  noch  andere  wichtige  Privilegien,  die  man  niemanden  als
einem  Geistlichen  hätte  geben  sollen,  aber  der  Pabst  fand  gut,
seinen  Finanz-Offizianten  so  zu  bewaffnen,  damir  er  desto  kräftiger
  beitreiben  könne.  S.  von  der  Hardt  Condll.  Constant.
T.  IV.  p.  200.  201.

*)  Noch  4513  gab  P.  Leo  X.  einem  Collecteur  den  Auftrag,  in
Schweden,  Norwegen,  Island,  Ferröc  und  andern  Inseln  den
Peterszins  zu  erheben,  und  das  Geld  durch  Lübeckische  Wechsler
  nach  Rom  besorgen  zu  lassen,  und  zwei  Jahre  nachher
schickte  er  noch  einmal  einen  Collecteur,  den  er  mit  besondern
Befehlen  an  den  Erzbischof  von  Upfala  versah,  I.  c.  p.  244,
245.  Es  ist  merkwürdig,  daß  unter  den  Ländern,  für  die  der
Collecteur  den  Auftrag  erhalten,  Dänemark  nicht  genannt  ist.

#)  Was  in  libro  censuum  Ecclesix  Romanæ  von  demselben  steht,
ist  folgendes:
Norwegia.
In  Archiepiscopatu  Nidrostensi  (Nidrosiensi.  Drontheim.)
Episcopatu  Bergensi.

Stanrengrensi  (Heut  zu  Tag  das  Stift  Christiansand,
denn  nach  Christiansand  wurde  der  Sit
des  Bischofs  verlegt,  wie  Stanvanger
4686  abbrannte).

Hamercopensi  (Bisthum  Hammer,  dessen  Hauptstadt

-  am  See  Miösen  lag.  Zur  Zeit  der  Re-