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gethan  habe.  Allein  es  ist  klar,  daß  es  der  letztere  Fall  war.
Wäre  von  Offa's  Zeit  an  bis  auf  Exhelwolph,  also  450  Jahr
lang,  die  jährliche  Summe  von  365  Mancusen  nach  Rom
gegangen;  wie  hätte  hier  der  Chroniste  zu  Ethelwolphs
besouderem  Lobe  auführen  können,  daß  er  300  Mancusen
  nach  Rom  gesandt  habe?  Ueberdieß  lautet  auch  bei  der
Stiftung  des  letzteren  die  Bestimmung  des  Geldes  zum  Theil
anders,  als  bei  der  Stiftung  von  Offa.  In  letzterer  war
dem  Pabst  nichts  besonderes  ausgesetzt;  in  jener  aber  waren
die  Armen  vergessen.

Wahrscheinlich  war  also  Offa's  Stiftung  ganz  abgekommen,
  und  was  Ethelwolph  thar,  that  er  für  sich:  Er  scheint
weder  von  einem  Gelübde  der  Vorfahren  gewußr,  noch  selbst
durch  irgend  ein  Gelübde  seine  Nachfolger  gebunden  zu  haben.
Allein  schon  in  einer  Urkunde  seines  Sohns  und  Nachfolgers
König  Alfreds  des  Großen  findet  sich  eine  merkwürdige  Stelle,
aus  welcher  deurlich  erhellt,  daß  damals  Calle  Jahr)  ein  gewisses
  Geld  aus  England  nach-Rom  gegangen  sey,  was  offenbar
  ein  Geld,  ganz  anderer  Art  war,  als  jenes,  was  Kdnig
Ethelwolph,  und  früher  noch  König  Offa  nach  Rom  geschickt
hatten.

Man  sieht  nämlich  aus  einem  Tractat,  den  König  Alfred
der  Große  mit  Gorm  oder  Guthurm  dem  Dänen-Kdnige  in
Ostangeln  geschlossen  7),  daß  die  englischen  Unterthanen  ein

)  Lieges  eccl.  Ed.  sen.  Regis  Angl.  et  Guthurni  Regis  Danorum
in  Eastanglia  etc.  ab  Alvredo  Masno  et  Guthurno
Regibus  primum  conditae:  nunc  vero  (905)  confirmatae.
  ap.  Wilkins  l.  c.  p.  205.
Si  quis  S.  Peiri  Denarium  relincat;  solvet  legis  violatac
Poenam  apud  Dauos  mulctam  apud  Anglos.

Oder  nach  Spelmanns  besserer  Uebersetzung:
Si  quis  Romfu  (nummum  Romae  debitum)  detinuerit,  inter.
Danos  subeat  violatac  legis  poenam  mulciae  apud  Anglos.

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