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gewisses  sogenanntes  Romgeld  oder  Geld,  das  nach  Rom
ging,  zu  zahlen  hatten,  daß  Strafe  darauf  stand,  wer  es
nicht  treulich  entrichtete,  und  daß  auch  die  Engländer,  die
etwa  auf  dänischem  Territorium  wohnten,  dieses  Geld  erlegen
  mußten,  oder  gestraft  wurden.

Hier  ist  also  von  keiner  Summe  die  Rede,  die  der  König
entrichtete,  sondern  von  Geld,  das  die  Unterthanen  zu  zahlen
hatten.  Hier  ist  mehr  von  einer  Tare  die  Rede,  als  von
einer  freiwilligen  Gabe,  und  weil  der  Dänen-König  sich  mit
Alfred  einverstanden,  daß,  wer  auch  von  seinen  Unterthanen
in  Britannien  die  Tare  nicht  entrichte,  eben  so,  wie  im  angelsächsischen
  Reiche  gestraft  werden  sollte,  so  scheint  auch  die
Taxe  in  Britannien  ganz  allgemein  gewesen  zu  seyn.

Ueberdieß  ist  es,  so  weit  wenigstens  diese  Urkunde  Licht
gibt,  noch  sehr  ungewiß,  ob  dieses  Geld,  das  von  den  Umerthanen
  in  England  gehoben  und  nach  Rom  gesandt  wurde,
als  Gabe  dem  heiligen  Peter  geweiht  war,  also  unmittelbar
der  rmischen  Kirche  zu  gut  kam,  oder  ob  es  irgend  eine  andere
  Besiimmung  hatte.  Deun  es  heißt  hier  noch  nicht
Peters-Pfenning,  oder  Peters-Zins,  sondern  Romgeld,
Geld,  das  nach  Rom  mußte.  Auch  sieht  man  wohl,  daß
von  diesem  Romgelde,  als  von  einer  ganz  bekannten  Sache,
gesprochen  wird,  die  schwerlich  erst  seit  kurzem  entstanden
seyn  konnte,  sondern  wohl  längst  schon  im  Gange  seyn  mußte,
und  nur  durch  Strafen  gegen  die,  die  säumig  waren,  im
Gange  erhalten  werden  sollte.

Hier  hebt  sich  also  mit  einemmal  aus  dem  Dunkel  der
Zeiten  beurkundet  eine  Notiz  hervor,  die  aber  von  da  an  in
spätern  urkundlichen  Nachrichten  immer  weiter  sich  entwickelt,
aber  durchaus  doch  die  erste  diplomatische  Notiz  ihrer  Art  ist.
Wo  nun  ältere  Urkunden  ganz  schweigen,  da  gdunt  man  endlich
  wohl  auch  der  historischen  Tradition  einiges  Gehör,  und