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Termin  fixirt,  und  weil  an  diesem  Tage  Petri  Kettenfe
  yer  war,  so  hieß  die  Taxe  nicht  bloß  Romescot  oder  Romgeld,
  sondern  auch  Peterszins  oder  Peterspfenning.  Ungefaͤhr
wie  man  Marienzins  nannte,  was  nothwendig  den  25.  März
bezahlt  werden  mußte,  und  wie  auch  Michaeliszins  hieß,  was
den  29.  Sept.  fällig  war.

Doch  vielleicht  wirkte  zu  dieser  Veränderung  des  Namens
auch  noch  ein  anderer  Umstand,  den  man  hier  um  eben  diese
Jeit  wahrnimmt.  Es  erhellt  nämlich  aus  einem  Schreiben
P.  Aleranders  II.  an  König  Wilhelm  den  Eroberer,  daß  das
Geld  damals  nicht  mehr  allein  jenem  englischen  National
Hospitium  zu  Rom  gehbrte,  sondern  daß  auch  der  Pabst  selbst
seinen  Antheil  davon  nahm  7).  Ob  es  ihm  als  Vermächtniß
  gebührte,  oder  ob  er  bloß  zugriff  und  sich  selbst  hier  ein
Recht  machte,  ist  schwer  zu  entscheiden.  Vielmehr  scheint  es
der  letztere  als  erstere  Fall  zu  seyn,  denn  bald  darauf  verschwindet
  auch  endlich  die  Theilnehmung  des  englischen  National-Hospitium
  vollig,  und  der  Pabst  allein  ist  im  Besig.
Erst  scheint  er  sich  also  nur  zum  Mitgenusse  eingedrungen  zu
haben,  bald  aber  bemächtigte  er  sich  des  Ganzen.  Schon
Paschal  II.  schreibt  so,  daß  man  fast  annehmen  muß,  das
Ganze  sey  damals  bloß  als  ein  milder  Beitrag  für  den  heiligen
  Petrus  angesehen  worden  7½).

")  Das  Fragment  des  Schreibens  Aleranders  II.  an  König

Wilhelm  in  Nluratori  Antiqd.  T.  V.  p.  839.

Nam  ut  bene  nosti  donec  Ansli  fideles  erant,  piac  devotionis
respeciu,  ad  cognitionem  religionis,  aunualem  Pensionem
Apostolicae  sedi  exhibebant,  ex  dua  pars  Romano  Pontisici
Pars  Ecclessiae  S.  Mariae,  dune  vocatur  schola  Anglorum,
in  usum  fratrum  delerebatur.

Soper  b.  Peiri  eleaemosyna  colligenda  scgnais  vos  hactenus
egisse  cognovimut;  vestram  itaque  fraternitatem  monemus