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zu  nehmen.  Wenn  der  Legat  das  nächstemal  die  bisher  gewöhnlichen
  300  Mark  von  ihnen  empfange,  so  sollte  er  sie
zwar.  nehmen,  aber  zugleich  mit  allem  Erust  darauf  dringen,
daß  durchaus  das  Ganze  bezahlt  werden  müsse.  Sie,  die
Bischöfe,  könnten  sich  weder  mit  einem  päbstlichen  Privilegium,
noch  mit  der  Präscription  schützen.  Wollten  sie  aber  nicht
das  Ganze  bezahlen,  so  sollte  die  Sache  ordentlich  rechtlich
untersucht  werden,  alsdann  aber  müßten  sie  auch  nicht  nur
künftighin  die  volle  Zahlung  leisten,  sondern  für  die  vergangenen
  Jahre  Alles  restiruiren,  was  sie  von  dieser  Hebung
an  sich  gezogen  *).

Weahrscheinlich  gab  aber  Innocenz  bei  erhaltenem  Bericht
des  Legaten  oder  bei  genauerer  eigenen  Untersuchung  seine  Forderung
  ganz  auf,  denn  man  hört  nichts  mehr  vom  weiteren
Fortgange  der  Sache,  und  die  englischen  Bischöfe  müssen  ein
sehr  klares,  entscheidendes  Recht  für  sich  gehabt  haben,  weil
selbst  dieser  Pabst  nachgab.

Doch  gerade  um  eben  dieselbe  Zeit  eröffnete  sich  fuͤr  ihn
eine  neue  Quelle  von  Einnahmen  in  England,  und  vielleicht
haben  auch  die  Bischfe  durch  die  Outwilligkeit,  womit  sie
dem  Pabst  zur  neuen  Einnahme  verhalsen,  die  roͤmischen  Forderungen
  dießmal  abgekauft.  Koͤnig  Johann  nahm  naͤmlich
die  Reiche  England  und  Irland  vom  Pabst  zu  Lehen,  und
versprach  jährlich  700  Mark  Scterling  für  England,  und
300  Mark  für  Irland  zu  zahlen;  Ostern  die  Hälfte,  Michaelis
  die  Hälfte.  Dabei  aber  sollte  doch  der  bisherige  Peters-Zins
  ununterbrochen  auch  künftighin  entrichtet  werden.

So  blieb  es  also  in  England  über  ein  volles  Jahrhundert
  lang.  Der  Pabst  erhielt  alljährlich  vom  Könige  tausend

5")  S.  die  Balugische  Sammlung  der  Briefe  Innocenz  IIl.  T.  II.
P.  831.  Epist.  173.
Spittlers  säimmtliche  Werke.  ix.  Bb.  11