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Mark  als  Lehenszins  *),  und  ungefaͤhr  dreihundert  Mark
waren's,  die  ihm  aus  einzelnen  Dibcesen  als  Peterspfenning

»)  Die  Urkunden  bei  Rymer,  die  das  Ununterbrochene  der  Zahlung
  erweisen,  sind  folgende:

1235.  25.  Februar  König  Heinrich  III.  entschuldigt  sich  bei
den  Cardinälen,  die  es  übel  aufnahmen,
daß  er  das  ganze  Geld  dem  Pabst  schicke,
denn  sie  sprachen  die  Hälfte  an.  Er  bezieht
  sich  auf  die  Urkunde  König  Johanns,
kraft  deren  diese  kausend  Mark  ungetheilt
  der  römischen  Kirche  gehörten.

F.  116.

4257.  7.  Jul.  Erinnerungsschreiben  des  Pabsts  an  den  König,
daß  er  noch  vom  vorigen  Jahre  her  100
Mark  schuldig  sey.  I.  c.  150.

1246.  1247.  1249.  1260.  1261.  Monitorium  des  Pabsts  für

biese  Jahre.  I.  c.  p.  156.  158.
1276.  Erinnerung  des  Pabsts,  daß  die  Schuld  seit  steben  Jah-«
  ren  nur  auf  7000  Mark  angewachsen  sey.
.  c.  p.  157.

1281.  —  —  des  Pabsts,  daß  die  Schuld  seit  drei  Jahren
  restire.  p.  195.

1284.  Forderung  wegen  zweier  verflossenen  Jahre,  p.  228

und  Befehl  des  Königs,  sie  zu  zahlen,  p.  253

4504.  Eilf  Jahre  restirten;  der  Pabst  sorderte  sie  nebst  dem
laufenden  zwölften  (T.  1.  P.  VI.  p.  9).  Sie  scheinen
aber  nicht  bezahlt  worden  zu  seyn,  denn  1309  ließ  der
Pabst  wegen  restirender  15  Jahre  erinnern.  1.  c.

461.

4516.  In  diesem  Jahre  wurde  der  Census  richtig  abgeführt;
aber  24jährige  Reste  waren  da,  wegen  deren  Tilgungstermine
  man.  sich  verabredete.  Siehe  die  Urkunde  bei
Rainald  ad  b.  a.

1349.  3.  Jun.  Eduard  II.  zablt  wegen  der  Jahre  1317  und
4318  das  Schuldige,  bittet  aber  wegen  1319  um
Geduld.  T.  II.  P.  I.  p.  178.

1322.  8.  Aug.  Eduard  II.  an  das  Cardinals-Collegium.