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abgeliefert  wurden,  dabei  aber  war  nicht  mitgerechnet,  was
der  roͤmische  Hof  noch  weiterhin  bald  unter  dem  Vorwande
des  Feudalverhaͤltnisses  bald  als  oberstes  Kirchenhaupt  zog  *).
Ueberdieß  hatte  weder  bei  jener,  noch  bei  dieser  Summe
irgend  einige  Remission  statt,  und  wenn  sich  auch  die  Reste
dreißig  Jahr  lang  aufgehäuft  hatten,  so  mußte  doch  die  Zahlung
  nachgeholt,  und  die  aufgehaͤufte  Summe  terminweise  getilgt
  werden.  «  «

Noch  war  man  aber  damit  zu  Rom  nicht  zufrieden,
und  weil  den  Curialisten  das  Andenken  gar  zu  schmerzhaft
schien,  wie  viel  der  roͤmische  Hof,  bei  jener  Verwandlung  des
Peterspfennings  in  ein  Dioͤcesenfixum  verloren  habe,  so  rangen
  sie  auch  mit  allen  Kuͤnsten  ihrer  Art,  um  entweder  ein
vortheilhafteres  neues  Fixum  zu  erhalten,  oder  das  alles  wieder
  an  sich  zu  ziehen,  was  in  einzelnen  Dioͤcesen  als  Perers-Pfenning
  wirklich  erhoben  wurde.  Doch  zum  Glück  des
Reichs  hatte  sich  die  parlamenkarische  Verfassung  desselben  um
diese  Zeit  schon  gebilder,  und  was  vielleicht  weder  die  Bischoͤfe
allein,  noch  der  Kdnig  allein,  hätten  behaupren  können,  das

Man  möchte  ihm  wegen  Bezahlung  der  schuldigen  tausend
  Mark  Frist  gönnen.  P.  II.  p.  54.

4330.  12.  Apr.  Die  Reste  seit  den  Zeiten  Eduards  I.  und
Eduards  II.  waren  auf  30,000  Mark  gestiegen,  und
Ednard  III.  selbst  war  5000  Mark  schuldig  geblieben,
er  verspricht  in  gewissen  Terminen  alles  zu  zahlen.
T.  II.  P.  III.  p.  42,  vergl.  auch  p.  44.

.  5.  Jul.  Quittung  P.  Johannes  XXII.,  daß  König
Eduard  III.  den  jährlichen  Census  von  1000  Mark,  jede
Mark  zu  vier  G.  Gulden  gerechnet,  für  die  Jahre
4550  und  1531  bezahlt  habe.  Rymer  ad  hunc  à  ct  P.

*)  S.  z.  B.  die  Urkunde  in  Muratori  Antiqq.  Tom.  V.  cel.  829.
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