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Ein  Wunder  ist's,  daß  man  keine  paͤbstlichen  Protestationen
und  Mahnbriefe  findet.  Denn  schwerlich  war  doch  mit  dem
paͤbstlichen  Hofe  ein  ordentlicher  Vergleich  geschlossen  worden,
sondern  der  Koͤnig  zahlte  nicht  mehr,  weil  er  nicht  mehr  zahlen
  wollte.  Er  wollte  weiterhin  kein  Zinsmann  des  Pabstes
sepn,  so  lange  dieser  diesseits  der  Alpen  blicb,  und  ein  Sclave
des  Königs  von  Frankreich  bleiben  mußte.  "

Der  Peterspfenning  aber  erhielt  sich,  und  wenn  es  auch
wahr  seyn  sollte,  was  irgendwo  in  einer  neuern  Chronik  erzählt
  wird,  daß  er  1365  aufgehoben  worden  sey  ?).  so  war  doch
diese  Aufhebung  nicht  sortdauernd.  Er  verschwand  erst,  wie  alle
Macht  des  rmischen  Pabsts  in  England  verschwand.  4554  wurden
  durch  eine  Parlaments-Abte  **)  alle  Abgaben  nach  Rom
verboten,  und  dieß  Verbot  traf  ausdrücklich  auch  den  Peters-Pfenning.
  Die  Erneuerung  desselben  unter  Maria  und  die
wiederholte  Aufhebung  unter  Elisabeths  Regierung  verdient
kaum  noch  bemerkt  zu  werden.

Dieß  also.  von  England.

Die  Parallelen  aber,  die  zwischen  Dänemark,  Schweden,
Norwegen  und  England  gezogen  werden  können,  ergeben  sich
von  selbst,  und  würden  bloß  eine  summarische  Wiederholung
dessen  seyn,  was  bei  jedem  dieser  Reiche  bisher  gezeigt  worden.
  Doch  ist's  der  Mühe  werth,  nur  noch  einen  Blick
auf  das  Ganze  zurückzuwersen.  Jede  Seite,  die  dieser  Blick
trifft,  zeigt  die  glückliche  Immunität,  in  der  sich  Dänemark
das  ganze  Mirtelalter  hindurch  erhalren  har.

Nie  ist  Dänemark  dem  rômischen  Stuhle  zinsbar  gewesen,
  wie  England;  nie  hat  es  sich  zu  einer  solchen  Tare  ver-»)

  Stow's  Chronice  ad  a.  1365.
*  Statute-laws  ad  h.  a.