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zu  Rom  gehörten.  Wie  unbekanut  damals  doch  noch  Manches
  gewesen  seyn  muß,  wie  neu  das  kaiserliche  Privilegium
auch  dem  Damasus  war!  «
Erst  von  der  Zeit  an  entstanden  die  sogenannten  Vicarü
sedis  Apostolicae.  In  entfernten  Provinzen  hätte  es  mancher
  Provinz  zu  mühsam  seyn  mögen,  erst  nach  Rom  sich  zu
wenden.  Der  Pabst  bat  also  einen  seiner  Bischdfe  dort  in
seiner  Nähe,  seinen  Vicarius  zu  spielen,  solche  Sachen  vor
Gericht  zu  nehmen  und  zu  entscheiden.  Es  war  alsdann
gleich  der  Nachfolger  des  Damasus,  Siricius,  der  die  Gesetze,
die  er  auf  seiner  Provincialsynode  zu  Rom  für  seine  Dioͤcese
machte,  überflüssig  dienstfertig  weiter  communicirte,  Aktenstücke
  vertheilte,  wo  für  einen  gewissen  Fall  noch  keine  Verordnung
  war  oder  ungeschickte  Observanz  herrschte.  Hochstens
hat  indeß  der  rdmische  Bischof  hie  und  da  solche  Gesetze  im
Occident  herumgeschickt.  Im  Oriem  hätten  sie  ihn  doch  ausgelacht;
  dort  war  die  Kirchenverfossung  ohnedieß  bestimmter,
als  zu  Rom.  Vom  Recht  zu  befehlen  war  damals  noch  gar
nicht  die  Rede.  Kaum  daß  dieser  Bischof  hie  und  da  ein
paarmal  schicklich  gewaltthätig  war.  Auf  der  Synode  von
Nicaea  (525)  wurden  ihm  die  Bischöse  von  Antiochien  und
Alexandrien  gleichgesetzt.  381  wurde  ihm  der  Bischof  von
Neurom  oder  Constamtinopel  fast  völlig  gleichgesetzt,  bis  auf
den  Rang,  worin  er  den  Vortritt  haben  sollte.  So  war  also
noch  keine  große  Hoffnung  da,  daß  dieser  Knabe  zum  Mann
werden  würde;  aber  die  Geschichte  der  folgenden  Periode  bewies
  doch,  daß  dem  Knaben  der  Bösewicht  im  Herzen  stack.