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Fustinian  bätte  doch  auch  mit  dem  guten  rdmischen  Bischofe
menschlicher  versahren  sollen.  Aber,  wie  es  bei  solchen  Halbberren
  gehr,  als  der  rdmische  Bischof  war,  sie  selbst  gingen  im
Respekt  gegen  einander  nicht  mit  guten  Beispielen  voran.  Ein
rômischer  Bischof,  der  kurz  vor  Vigilius  regierte,  verdammte
die  Redensart:  Einer  aus  der  Dreieinigkeit  sey:  gekreuzigt
  worden  und  habe  gelirten;  drei  seiner  Nachsolger
  aber  irklärten  seine  Meinung  für  gottlos,  ketzerisch  und
rasend.  So  wenig  gaben  sie  sich  selbst  unter  einander  Respekt.

Man  konnte  nicht  Gesetze  geung  machen  gegen  die  einreißende
  Simonic  bei  den  roͤmischen  Bischofswahlen.  Sie  mißbrauchten
  das  dem  rômischen  Klerus  eingeräumte  Vorrecht,
die  Bischöfe  wählen  zu  dürfen,  und  da  sie  Confirmationsgeld
an  die  kaiserliche  Kanzlei  zu  brzahlen  hatten,  bedienten  sie  sich
oft  dieser  Gelegenheit  zu  Bestechungen.  Sie  betrugen  sich,
wenn  sie  von  dem  oftzothischen  Könige  gebraucht  wurden,  selten
  treu  und  wachsam  genug,  und  da  die  Longobarden  nach
Italien  kamen,  wollten  sie  den  Politiker  machen,  bald  mit
den  Griechen  es  halten,  bald  mit  den  Longobarden  es  nicht
verderben.

Unmöglich  war  persdulicher  Respekt  zu  erhalten,  da  sie
sich  so  oft  in  Ansehung  dessen  vergriffen,  was  Orthodorie  sey.
Wie  man  sich  im  Orient  zu  zanken  anfing,  ob  schicklicher
gesagt  werde,  daß  in  Christo  ein  oder  zwei  Willen
  seyen,  sagte  der  rômische  Bischof:  er  habe  an  einem
genug.  Die  Nachwelt  entschied  sich  bei  genauerer  Untersuchung
  für  zwei  Willen.  So  oft  nun  nachher  von  einem  oder
zwei  Willen  geredet  wurde,  wurde  immer  dem  rômischen  Bischof,
  der  einen  MWillen  angenommen  hatte,  geflucht.  Die
Päbste  mußten  bei  ihrer  Stohlbesteigung  immer  ein  Glaubensbekenntniß
  ahlegen,  und  immer  stand,  in  diesem;  Aum:
thema  Hongriqt  Es  ist  Bewris  von,  der  ausgehreit##n

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