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sten  Zeiten  der  Kirche  her  ein  Oflicium  (kirchliche  Liturgie)
gewöhnlich,  das  in  Manchem  von  dem  Ollicio  Romano  abging.
  Bis  auf  die  Zeiten  Gregors  hielten  die  Spanier  das
Oflicium  völlig  unbescholten.  Die  vorhergehenden  roͤmischen
Bischöfe  harten  keine  Bewegung  dagegen  gemacht;  weil  aber
jede  solcher  Discrepanzen  einer  particuliren  Kirche  von  der
roͤmischen  Kirche  immer  Ueberrest  der  alten  Freiheir  der  particulären
  Kirchen  ist,  so  suchte  Gregor  jeden  solchen  Unterschied
  zu  vertilgen.  Zum  Unglück  hatte  der  Kdnig  einen  Ebehandel,
  der  nach  Rom  mußte.  Der  Pabst  machte  zur  Bedingung:
  die  Sache  in  Betreff  des  Ofsicium  durch  ein  Judicium
  Dei  auszumachen.  Ein  paar  Ritter  sollten  sich  deßhalb
schlagen.  Der  Spanier  siegte  über  den,  der  die  rämische
Sache  führte.  Man  machte  noch  eihe  Probe  mit  dem  Feuer.
Da  soll  sich  das  Oflcium  Hispanicum  wieder  gehalten  haben.
Dennoch  mußte  das.  Officium  Romanum  in  Spanien  eingeführt
werden,  und  bis  in's  fünfzehnte  Jahrhundert  war  es  so  herrschend,
  daß  kaum  durch  die  Bemühungen  des  Cardinals  Fimenes
  das  alte  Ollcium  unter  einigen  Veränderungen  wieder
  gestattet  wurde.

.Eine  zweite  Idee,  die  kühnste,  war:  Aenderung
des  Sostems  von  Pseudo-Isidor.  In  zwei  Hauptbeziehungen
  veränderte  es  Gregor.  Bei  Pseudo-Isidor  war  die
Haupt-Idee:  Anklagen  des  Bischofs  und  der  Geisilichen  so
viel  möglich  zu  erschweren.  Deßwegen  wurde  alles  nach  Rom
gespielk.  Wenn  in  Dänemark  ein  Geistlicher  hätte  verklagt
werden  sollen,  so  besann  man  sich  lange,  bis  man  zum  Werk
schritt.  Das  war  Gregorn  nicht  anständig,  eben  so  wenig,
daß  die  Geistlichen  nicht  sollten  von  den  Laien  verklagt  werden
  können.  Er  konnte  manchem  Bischofe  darum  nicht  zu
Leibe  gehen.  Er  änderte  dieß  also  ganz,  und  forderte  selbst
die  Laien  auf,  die  Bischöfe  zu  verklagen,  tbat  also  das,  was