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ist:  die  Endigung  des  durch  Gregor  VIl.  ange,
fangenen  Investiturstreits.  In  Ansehung  Deutschlands
  wurde  er  durch  das  Wormser  Dekret  (1122)  beendigt.
In  Ansehung  Frankreichs  und  Englands  machte  cr  noch  fürchterliche
  Erschürterungen,  selbst  noch  im  dreizehnten  Jahrhundert
bis  zu  der  Streitigkeit  Philipps  des  Schönen  mit
Bonifacius  VIII.  Zur  Zeit  des  Wormser  Dekrets  war
Pabst  Calirtus  II.  Sehr  viel  trug  der  persönliche  Charak-=ter
  desselben  zur  Endigung  des  Streits  bei.  Von  Gregor
bis  Calirtus  II.  hatten  bloß  Mönche  und  Fuliener  regiert.
Wenn  die  regieren,  war  nie  Friede  in  der  Kirche,  noch
weniger  Friede  zwischen  dem  Pabste  und  Kaiser,  weil  die
National-Verachtung  des  Italieners  gegen  den  Deutschen  fortwährend
  Einfluß  hatte.  Calirtus  war  ein  Mann  von  edler,
guter  Erziehung,  aus  dem  burgundischen  Hause;  als  ein  Franzose,
  wenn  man  ihn  nicht  als  einen  Deutschen  betrachten  will,
war  er  viel  billiger,  hatte  mehr  Einsicht,  ließ  die  Investitur-Streitigkeit
  nicht  in  der  Ambiguität,  in  dem  ungewissen  Wolkendunkel
  schweben,  wie  die  vorhergehenden  Päbsie.  Das
Ereigniß  machte  große  Freudc  in  Deutschland,  so  daß  Einige
die  Urkunden  a  tempore  Concordati  zu  datiren  anfingen.
Man  glaubte,  der  Krieg  zwischen  Sacerdotes  und  Imperator
sep  nun  getilgt.

So  wurde  der  Streit  auf  einem  Reichstage  zu  Worms
ausgemacht,  nachdem  man  sich  von  1075  —  4122  gestritten
hatte.  Eine  wichtige  Frage  aber  ist:  was  ist  deun  hier  eigentlich
  ausgemacht  worden?  Offenherzig  zu  gestehen,  weiß  man
nicht  bestimmt,  was  Inhalt  dieses  Concordats  ist.  Wenn
man  die  Urkunden,  die  als  calirtinisches  Concordat  gelten,
mit  dem  vergleicht,  was  die  angesehensten  besten  Schriftsteller
des  zwölften  Jahrhunderts  für  den  Inhalt  desselben  ausgeben:
so  trifft  es  nicht  zusammen.  Besonders  findet  sich  eine  merk-