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Unter  ihm  ist  dem  Pabst  zum  ersten  Male  zu  Grabe  gelaͤutet
worden.  Luther  läutete,  Sarpi  läutete  eben  so  vernehmlich.
Es  war  aber  auch  an  der  Zeit,  denn  ein  so  unverschämter
Pabst:  hatte  seit  Alerander  VI.  nicht  regiert.  Dos  soll  doch.
auch  der  Pabst  selbst  nicht  leiden,  daß  man  ihn  Vice-Gott
heißt,  den  unüberwindlichen  Monarchen  der  ganzen  Christen“
beic,  den  Depositär  der  goͤttlichen  Allmacht.  Er  hätte  es  nicht
leiden  sollen,  denn  zuletzt  konnte  er  doch  selbst  auf  den  Glauben
  kommen,  daß  erwas  an  der  Sache  sep;  wenigstens  schien
es  fast  in  seinen  Händeln  mit  Venedig,  daß  er  so  etwas
alaube  .

Diese  Händel  entsprangen  aus  drei  Gesetzen,  welche  die
Venerlaner  unter  den  vorigen  Regierungen  in  Kirchensachen
gemacht  hatten.  Das  etste  war  ein  Gesetz,  daß  Kirchen,
Pia  corpora,  Klöster  nicht  das  Recht  haben  sollten,  unbewegliche
  Güter  weiterhin  anzukaufen,  ohne  Erlaubniß  des  Senats.
  Das  zweite  Gesetz  war:  daß  kein  Kloster,  keine
Kirche,  kein  Hospiral  ohne  Consens  des  Senats  gebam  wers.
den  solle.  Das  dritte  betraf  eigemlich  nur  einen  ganz  einzelnen
  Vorfall.  Es  waren  drei  Geistliche  eingezogen  worden,
die  sich  so  abscheulicher  Verbrechen  schuldig  gemacht  hatten,
daß  man  hätte  glauben  sollen,  der  Pabst  würde  mit  Freuden,
von  ihnen  scheiden.  Einer  davon  hatte  einem  Mädchen  von
eilf  Jahren  Gewalt  angethan  und  sie  dann  umgebracht;  die
andern  harten  ähnliche  Verbrechen  verübt.  Paul  V.  härte
so  viel  eher  davon  schweigen  können,  da  die  Sache  schon  unter
  Clemens  VIII.  vorgesallen  war,  und  dieser  geschwiegen
hatte.  Aber  es  beugte  ihn,  daß  die  kleine  italienische  Republik
  ihm  trotzen  will;  er  glaubte,  die  Venetianer  würden  sich,
wenn  er  nur  Erust  brauchen  werde,  schmiegen.  Er  schickte
heftige  Dekrete  hin,  daß  sie  die  genannten  Gesetze  abschaffen
sollten.  Die  Venetianer  suchten  die  Streitsache  in  einen  Schrift-